Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise aus der frühzeitigen Offenlage zur Kenntnis und bittet auf Empfehlung des Bauausschusses die Verbandsgemeinde Gerolstein, die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Oos, Flur 5, Flurstück-Nr. 23 beabsichtigen, den landwirtschaftlichen Betrieb wieder aufzunehmen und auf dem Grundstück neue Wohngebäude der Betriebseigentümer zu errichten.

 

Das Grundstück liegt jedoch im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Errichtung von Wohngebäuden ist jedoch im Außenbereich nicht zulässig und – solange der landwirtschaftliche Betrieb nicht im Vollerwerb betrieben wird – nicht privilegiert, sodass das Vorhaben einer bauplanungsrechtlichen Grundlage bedarf.

 

Die Vorhabenträger haben daher bei der Stadt Gerolstein die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt und sich bereit erklärt, alle mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten zu übernehmen.

 

Bebauungspläne sind gem. § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im derzeit gültigen FNP ist das betroffene Grundstück als Grünfläche ausgewiesen. Da der vorgesehene Bebauungsplan von den Darstellungen im FNP abweicht, ist eine parallele Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ein Bebauungsplan nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen zur Wohnnutzung) kommt im vorliegenden Falle nach eingehender Prüfung nicht in Frage, da der unmittelbare Anschluss an die bestehende Ortslage fehlt.

 

Die Vorhabenträger haben ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Bebauungsplanes beauftragt. Der Vorentwurf wurde im Bauausschuss der Stadt Gerolstein am 20.04.2022 beraten mit der Empfehlung an den Stadtrat, die Planungen frühzeitig öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 

Der Stadtrat Gerolstein hat sich in seiner Sitzung am 25.05.2022 der Empfehlung des Bauausschusses angeschlossen und den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die frühzeitige Offenlage und Beteiligung der TöB gefasst.

 

Die Unterlagen haben in der Zeit vom 04.07. bis 04.08.2022 öffentlich ausgelegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich am Verfahren beteiligt. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen, aber keine Bedenken erhoben worden.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen: Keine Bedenken wurden erhoben von:

·         Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Schreiben vom 01.07.2022

·         Forstamt Gerolstein, E-Mail vom 04.07.2022

·         VGV Prüm; E-Mail vom 04.07.2022

·         Amprion GmbH, E-Mail vom 05.07.2022

·         Westnetz GmbH; E-Mail vom 05.07.2022

·         LBB Trier, Schreiben vom 12.07.2022

·         Deutsche Telekom; Schreiben vom 14.07.2022

·         Deutsche Flugsicherung; Schreiben vom 14.07.2022

·         HWK Trier; Schreiben vom 20.07.2022

·         Vodafone Kabel Deutschland; E-Mail vom 20.07.2022

·         DLR Eifel; Schreiebn vom 27.07.2022

·         Landwirtschaftskammer Trier; Schreiben vom 27.07.2022

·         IHK Trier; Schreiben vom 28.07.2022

·         LBM Gerolstein; Schreiben vom 01.08.2022

·         Deutscher Wetterdienst; Schreiben vom 02.08.2022

·         Bundesamt für Flugaufsicht; Schreiben vom 02.08.2022

·         GDKE; Direktion Landesarchäologie; E-Mail vom 03.08.2022

 

Hinweise wurden geäußert von:

·         SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz; Schreiben vom 05.07.2022 Abwägung hierzu siehe Anlage

·         Kreisverwaltung Vulkaneifel, Brandschutzdienststelle; E-Mail vom 13.07.2022 Abwägung hierzu siehe Anlage

·         Landesjagdverband; Schreiben vom 21.07.2022 Abwägung hierzu siehe Anlage

·         Verbandsgemeindewerke Gerolstein; E-Mail vom 25.07.2022

 

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·         Landesamt für Geologie und Bergbau; Schreiben vom 04.08.2022

 

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Die Hinweise werden in der Planung entsprechend berücksichtigt.

 

Wie bereits in der Sitzung am 25.05.2022 angedeutet, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Für die Fortschreibung des FNP ist die Verbandsgemeinde Gerolstein zuständig.

 

Der Bauausschuss hat die Stellungnahmen in seiner Sitzung am 22.02.2023 vorberaten und dem Stadtrat empfohlen, den Antrag auf Teilfortschreibung des FNP an die Verbandsgemeinde Gerolstein zu stellen.