Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Befangen: 3

Beschlüsse:

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2019

 

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 in der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung fest.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 21  Sonderinteresse: 3

 

 

Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2019

 

Der Stadtrat erteilt dem Stadtbürgermeister, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben, und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 21  Sonderinteresse: 3


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Nach Nr. 4 der VV zu § 114 Gemeindeordnung dürfen der Stadtbürgermeister und die Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, an der Beratung und Abstimmung des Stadtrates über die Entlastung nicht teilnehmen. Sind hiernach sowohl der Stadtbürgermeister als auch alle Beigeordneten von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, so führt das älteste anwesende Ratsmitglied den Vorsitz.

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Stadtbürgermeister Uwe Schneider und die Beigeordneten Herbert Lames und Gerlinde Blaumeiser nehmen an den untenstehenden Abstimmungen nicht teil.

 

Der Erste Beigeordnete Karl-Heinz Kunze, der im Jahr 2019 noch nicht im Amt war, übernimmt den Vorsitz und übergibt das Wort an Kai-Uwe Dahm als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Sachverhalt:

 

Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung beschließt der Stadtrat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Stadtbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Stadtbürgermeister vertreten haben.

Nach Nr. 2 der Verwaltungsvorschrift zu § 114 Gemeindeordnung bedarf neben dem Stadtbürgermeister auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde der Entlastung durch den Stadtrat. Gleiches gilt für die Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben.

 

Der Jahresabschluss 2019 wurde von der Verwaltung aufgestellt und vom Stadtbürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 110 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 vorgenommen. Die Niederschrift ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Ebenso ist der Jahresabschluss 2019 als Anlage beigefügt.

 

Die Prüfungen haben zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Stadtrat vor, den Jahresabschluss 2019 festzustellen und dem Stadtbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.