Sitzung: 15.03.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Befangen: 3
Vorlage: 1-0150/23/12-027
Beschlüsse:
Feststellung des Jahresabschlusses
2019
Der Stadtrat
stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 in der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja:
21 Sonderinteresse: 3
Entlastungserteilung für das
Haushaltsjahr 2019
Der Stadtrat
erteilt dem Stadtbürgermeister, sowie den Beigeordneten, soweit sie den
Stadtbürgermeister vertreten haben, und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde,
sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister
vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Ja:
21 Sonderinteresse: 3
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Nach Nr. 4 der VV zu § 114
Gemeindeordnung dürfen der Stadtbürgermeister und die Beigeordneten, denen
Entlastung erteilt werden soll, an der Beratung und Abstimmung des Stadtrates über
die Entlastung nicht teilnehmen. Sind hiernach sowohl der
Stadtbürgermeister als auch alle Beigeordneten von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen, so führt das älteste anwesende Ratsmitglied
den Vorsitz.
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Stadtbürgermeister Uwe Schneider und die
Beigeordneten Herbert Lames und Gerlinde Blaumeiser nehmen an den
untenstehenden Abstimmungen nicht teil.
Der Erste Beigeordnete Karl-Heinz
Kunze, der im Jahr 2019 noch nicht im Amt war, übernimmt den Vorsitz und
übergibt das Wort an Kai-Uwe Dahm als Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses.
Sachverhalt:
Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung beschließt der
Stadtrat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet
gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung in einem gesonderten Beschluss über
die Entlastung des Stadtbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den
Stadtbürgermeister vertreten haben.
Nach Nr. 2 der Verwaltungsvorschrift zu § 114
Gemeindeordnung bedarf neben dem Stadtbürgermeister auch der Bürgermeister der
Verbandsgemeinde der Entlastung durch den Stadtrat. Gleiches gilt für die
Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten
haben.
Der Jahresabschluss 2019 wurde von der Verwaltung
aufgestellt und vom Stadtbürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss gemäß §
110 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung zur Prüfung vorgelegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2023
die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 vorgenommen. Die
Niederschrift ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Ebenso ist der
Jahresabschluss 2019 als Anlage beigefügt.
Die Prüfungen haben zu keinen Einwendungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Stadtrat vor, den
Jahresabschluss 2019 festzustellen und dem Stadtbürgermeister, den
Beigeordneten, soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie dem
Bürgermeister der Verbandsgemeinde, und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde,
soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr
2019 zu erteilen.