Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Sachverhalt:

 

Über den Bebauungsplan „An der Kuhhol“ wird in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses durch die Verwaltung und den Ersten Beigeordneten informativ berichtet.

 

 

Bebauungsplan „An der Kuhhol“ Teil 1

Herr Andreas Bell – Fachbereich 2 Bauen und Umwelt - berichtet über die gerodete Fläche in der festgesetzten Grünfläche des Bebauungsplanes. Hier wurde im Jahr 2021 ein Rodungsantrag des Investors durch die Verbandsgemeinde mit Stellungnahme vom 27.10.2021 negativ begründet, da die Fläche im FNP der Verbandsgemeinde als Grünfläche sowie Kompensationsfläche ausgewiesen ist. Darüber hinaus ist diese Fläche im rechtskräftigen Bebauungsplan der Stadt Hillesheim „An der Kuhhol Teil II – 1. Änderung u. Erweiterung“ als Immissionsschutzfläche festgesetzt. Der Rodungsantrag wurde auf Anraten des Forstamtes Hillesheim zurückgezogen. Die Fläche wurde jedoch gerodet. Weiter beantragte der Investor über die Stadt die Änderung des neuen Bebauungsplanes. Hier soll die Forstfläche nicht mehr im Bebauungsplan enthalten sein. Am 14.02.2022 fand ein Ortstermin des Investors und dem Forstamt Hillesheim statt. Der Investor sagte dem Forstamt zu, die Fläche wieder aufzuforsten. Hier sollen zukünftig Bäume ausgewählt werden, die nicht anfällig für Windwurf sind (z. B. Laubbäume). Die Verwaltung empfiehlt der Stadt, eine Vereinbarung mit dem Investor zu treffen, dass die Aufforstung in einem gewissen Zeitrahmen zu erfolgen hat. Aktuell liegt hier lediglich die Aussage des Investors beim Forstamt vor.

 

Die Verwaltung prüft, welche Festsetzungen im Grünordnungsplan des Bebauungsplanes seinerzeit festgesetzt wurden und unterrichtet den Ausschuss entsprechend.

 

-          Keine Beschlussfassung erforderlich –

 

Bebauungsplan „An der Kuhhol“ Teil 2

Erster Beigeordneter Gerald Schmitz berichtet über eine Anfrage hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. Bebauungsplanes. Im Speziellen geht es hier um die Nutzungsänderung einer bestehenden Betriebsleiterwohnung in ein Wohnhaus mit entsprechender Änderung in Mischgebiet. Für die Nutzungsänderung wäre eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Nach Ansicht der Verwaltung sind hierfür keine rechtlich tragfähigen Argumente ersichtlich.

 

-          Keine Beschlussfassung erforderlich –