Sitzung: 08.03.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 2-0067/23/15-010
Sachverhalt:
Über den Bebauungsplan „An der
Kuhhol“ wird in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses durch die Verwaltung
und den Ersten Beigeordneten informativ berichtet.
Bebauungsplan „An der Kuhhol“ Teil 1
Herr Andreas Bell – Fachbereich 2 Bauen und Umwelt -
berichtet über die gerodete Fläche in der festgesetzten Grünfläche des
Bebauungsplanes. Hier wurde im Jahr 2021 ein Rodungsantrag des Investors durch
die Verbandsgemeinde mit Stellungnahme vom 27.10.2021 negativ begründet, da die
Fläche im FNP der Verbandsgemeinde als Grünfläche sowie Kompensationsfläche
ausgewiesen ist. Darüber hinaus ist diese Fläche im rechtskräftigen
Bebauungsplan der Stadt Hillesheim „An der Kuhhol Teil II – 1. Änderung u.
Erweiterung“ als Immissionsschutzfläche festgesetzt. Der Rodungsantrag wurde
auf Anraten des Forstamtes Hillesheim zurückgezogen. Die Fläche wurde jedoch
gerodet. Weiter beantragte der Investor über die Stadt die Änderung des neuen
Bebauungsplanes. Hier soll die Forstfläche nicht mehr im Bebauungsplan
enthalten sein. Am 14.02.2022 fand ein Ortstermin des Investors und dem
Forstamt Hillesheim statt. Der Investor sagte dem Forstamt zu, die Fläche
wieder aufzuforsten. Hier sollen zukünftig Bäume ausgewählt werden, die nicht
anfällig für Windwurf sind (z. B. Laubbäume). Die Verwaltung empfiehlt der
Stadt, eine Vereinbarung mit dem Investor zu treffen, dass die Aufforstung in
einem gewissen Zeitrahmen zu erfolgen hat. Aktuell liegt hier lediglich die
Aussage des Investors beim Forstamt vor.
Die Verwaltung prüft, welche Festsetzungen im
Grünordnungsplan des Bebauungsplanes seinerzeit festgesetzt wurden und
unterrichtet den Ausschuss entsprechend.
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Keine Beschlussfassung erforderlich –
Bebauungsplan „An der Kuhhol“ Teil 2
Erster Beigeordneter Gerald Schmitz berichtet über eine
Anfrage hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. Bebauungsplanes.
Im Speziellen geht es hier um die Nutzungsänderung einer bestehenden
Betriebsleiterwohnung in ein Wohnhaus mit entsprechender Änderung in Mischgebiet.
Für die Nutzungsänderung wäre eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Nach
Ansicht der Verwaltung sind hierfür keine rechtlich tragfähigen Argumente
ersichtlich.
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Keine Beschlussfassung erforderlich –