Sitzung: 12.04.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 1-0088/23/24-001
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 in der
vorgelegten Fassung.
Sachverhalt:
Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 im Zeitraum 11.03.2023 bis 24.03.2023
zur Einsichtnahme ausgelegen.
Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Im Jahr 2022 hatte die Ortsgemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung
erlassen, in dem im § 5 die Gebühren und Beiträge für den Friedhof wie folgt
geändert wurden:
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Erhöht wurden unter Buchstabe A, IV die Kosten für
Wiesengrabstätten.
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Unter Buchstabe B „Ausheben und Schließen von Gräbern“ wurde unter
der Ziffer 2 das „Entgelt für die Bestattung von Verstorbenen ab dem
vollendeten 5. Lebensjahr“ mit 600 € neu festgesetzt.
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Neu geregelt wurde, dass bei Einsatz eines externen Unternehmers
die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden.
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Letztlich wurde unter Buchstabe D die Benutzungsgebühr für die
Leichenhalle verändert.
In der
Vorbereitung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2023
wurden durch die Verwaltung versehentlich falsche Friedhofsgebühren im §
5 der Haushaltssatzung berücksichtigt. Infolgedessen
kann
die derzeit in Kraft
getretene Haushaltsatzung
zwar ausgeführt werden, es müssten aber die falschen Friedhofsgebührensätze
angewandt werden, was der ursprünglichen Intention
und letztlichen Beschlussfassung des Ortsgemeinderates aus dem
Jahr 2022 nicht entspricht.
In der
1. Nachtragshaushaltssatzung, die als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage
beiliegt, ist dieser
Fehler korrigiert worden, damit
auf Basis einer korrekten Satzung, entsprechende
Friedhofsbescheide durch die Verwaltung erlassen werden können.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung den
nachfolgenden Beschlussvorschlag: