Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 in der vorgelegten Fassung.


Sachverhalt:

 

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 im Zeitraum 11.03.2023 bis 24.03.2023 zur Einsichtnahme ausgelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Im Jahr 2022 hatte die Ortsgemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen, in dem im § 5 die Gebühren und Beiträge für den Friedhof wie folgt geändert wurden:

 

-        Erhöht wurden unter Buchstabe A, IV die Kosten für Wiesengrabstätten.

-        Unter Buchstabe B „Ausheben und Schließen von Gräbern“ wurde unter der Ziffer 2 das „Entgelt für die Bestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr“ mit 600 € neu festgesetzt.

-        Neu geregelt wurde, dass bei Einsatz eines externen Unternehmers die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden.

-        Letztlich wurde unter Buchstabe D die Benutzungsgebühr für die Leichenhalle verändert.

 

In der Vorbereitung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2023 wurden durch die Verwaltung versehentlich falsche Friedhofsgebühren im § 5 der Haushaltssatzung berücksichtigt. Infolgedessen kann die derzeit in Kraft getretene Haushaltsatzung zwar ausgeführt werden, es müssten aber die falschen Friedhofsgebührensätze angewandt werden, was der ursprünglichen Intention und letztlichen Beschlussfassung des Ortsgemeinderates aus dem Jahr 2022 nicht entspricht.

 

In der 1. Nachtragshaushaltssatzung, die als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beiliegt, ist dieser Fehler korrigiert worden, damit auf Basis einer korrekten Satzung, entsprechende Friedhofsbescheide durch die Verwaltung erlassen werden können.

 

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung den nachfolgenden Beschlussvorschlag: