Beschluss:
Auch nach den Resolutionen des
Verbandsgemeinderates Gerolstein vom 12. März 2020 und vom 15. Februar 2021
beobachten die Verbandsgemeinde Gerolstein, die beiden Städte Gerolstein und
Hillesheim und die Menschen in unseren 36 Ortsgemeinden weiterhin mit großer
Sorge die aktuelle Entwicklung des Krankenhauses in Gerolstein.
2013 wurde die Geburtsstation, 2020
die stationäre Chirurgie und zum 31.03.2023 soll das internistische
Versorgungsangebot der Inneren Abteilung am Standort des Krankenhauses
Gerolstein geschlossen werden.
Der Standort in Gerolstein wurde von
der Marienhaus Gruppe in den vergangenen Jahren zugunsten des Standortes in
Bitburg immer weiter geschwächt, indem Ärzte und medizinischen Fachpersonal
vorrangig in Bitburg eingesetzt und Leistungen in Gerolstein reduziert worden
sind. Darüber hinaus hat die wirkliche Bereitschaft der Marienhaus Gruppe zur
Kooperation mit dem Krankenhaus eines anderen Trägers in Daun gefehlt. Damit
ist die aktuelle Situation nicht nur dem Wettbewerbsdruck von außen geschuldet,
sondern in wesentlichen Teilen auch hausgemacht.
Die Kürzungen im versorgenden und
behandelnden Angebot durch den Wegfall weiterer Fachdisziplinen im Krankenhaus
Gerolstein stellt für unsere ländliche Region Gerolstein eine nicht hinnehmbare
Gefahr der gesundheitlichen Versorgung der Menschen dar. Auch Menschen im
ländlichen Raum haben einen Anspruch auf eine gute Gesundheitsversorgung –
selbst wenn sich das »nicht rentiert«.
Der Verweis auf die Einrichtungen und
medizinischen Angebote von anderen Krankenhäusern in Daun, Wittlich,
Mechernich, Prüm und Bitburg ersetzt nicht das Leistungsangebot vor Ort und die
Versorgung der Menschen im Gerolsteiner Land. Hinzu kommt, dass die Marienhaus
GmbH zum 31.03.2023 auch das Krankenhaus in Adenau schließen wird, das bisher
die Grundversorgung für viele Bürger*innen aus dem nördlichen Teil unserer
Verbandsgemeinde gewährleistet hat.
Schon heute beklagen Patienten lange
Fahrstrecken, überfüllte Ambulanzen, verschobene Operationen, fehlendes
Personal, lange Wartezeiten und sehr beengte Raumverhältnisse in den genannten
Krankenhäusern. Diese Situation wird sich durch die Schließung in Gerolstein
weiter verschärfen, während in Gerolstein gut ausgestattete und eingerichtete
Behandlungsräume und Zimmer leer stehen und Fachpersonal gehen muss.
Mit dem Wegfall der Grundversorgung in
Gerolstein müssen über 30.000 Menschen aus der Verbandsgemeinde Gerolstein
längere Fahrzeiten in Kauf nehmen. Für rd. 5.000 Menschen im Einzugsbereich des
Krankenhauses Gerolstein ist die gesetzliche Garantie, dass in max. 30 Min.
Pkw-Fahrstrecke das nächste Krankenhaus der Grundversorgung erreicht wird,
gefährdet.
Eine Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse in dem für die Menschen besonders sensiblen Bereich der
medizinischen Gesundheitsversorgung ist nicht mehr gegeben. Die Menschen im
Gerolsteiner Land werden damit zu Patienten "zweiter Klasse".
Die Verbandsgemeinde Gerolstein sieht
neben dem Krankenhausträger auch die Landes- und Bundesregierung in der
Pflicht, da die Krankenhausinvestitionsförderung und vor allem die
Krankenhausplanung in deren Zuständigkeit fallen.
Die Entwicklung am Krankenhausstandort
Gerolstein ist exemplarisch für die Situation zahlreicher Krankenhäuser
ländlicher Regionen und verdeutlicht, dass die Bemühungen von Landes- und
Bundesregierung zum Erhalt „kleinerer“ Krankenhausstandorte nicht ausreichend
sind und dringend verstärkt werden müssen.
Neben den im Vergleich zu städtischen
Regionen geringeren Fallzahlen, die die Aufrechterhaltung einer qualitativ
guten Versorgung erschweren, kommt derzeit die hohe Inflation und die daraus
resultierende Kostenexplosion. Um eine wohnortnahe stationäre Versorgung zu
sichern, ist kurzfristig ein Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser
erforderlich.
Die Situation am Krankenhausstandort
Gerolstein zeigt zudem, dass langfristig eine umfassende Krankenhausreform
notwendig ist. Mit Blick auf die derzeitige Krankenhausstruktur ist
festzustellen, dass es einerseits in den Städten zu viele Krankenhäuser mit dem
gleichen Angebot und hierdurch Doppelstrukturen gibt. Auf der anderen Seite
müssen in ländlichen Regionen, wie das Beispiel Gerolstein zeigt, Abteilungen
oder ganze Krankenhäuser schließen, weil die Patientenzahlen niedrig sind.
Ziel einer zukunftsfähigen Krankenhausreform
muss es sein, Doppelstrukturen in Ballungsräumen zu beseitigen und zugleich
eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung aufrecht zu erhalten. Hierfür muss
das System der Fallpauschalen neu justiert werden. Die Einführung einer
Vorhaltepauschale würde es ermöglichen, Krankenhäuser, die für die wohnortnahe
Versorgung wichtig sind, wirtschaftlich zu stärken. Davon würden insbesondere
Krankenhäuser in ländlichen Regionen profitieren.
Der Verbandsgemeinderat der
Verbandsgemeinde Gerolstein fordert daher von der Landesregierung den Erhalt
des Krankenhauses Gerolstein als Grundversorgungseinrichtung in seinem jetzigen
Bestand zu sichern. Darunter verstehen wir den Erhalt der Inneren Abteilung,
Intensivbetten, chirurgischen Ambulanz und Psychiatrischen Fachabteilung. Die
Finanzierung kann langfristig mit der vom Bundesgesundheitsministerium
angekündigten Krankenhausreform und der damit einhergehenden neuen Vergütungs-
und Planungsstruktur sichergestellt werden.
Darüber hinaus ist die dauerhafte Sicherung
des Notarztstandortes in Gerolstein und der Rettungswachen in Jünkerath und
Walsdorf für das Gerolsteiner Land unverzichtbar. Nach den Schließungen in Gerolstein und Adenau
fehlen auch Ärzte, die als Notarzt*in im Rettungsdienst tätig waren. Zudem
gehen Schockräume für den Rettungsdienst verloren, in denen Patienten zumindest
für den Weitertransport in Fachkliniken stabilisiert werden konnten.
Rechnerisch fehlt künftig auch die Kapazität von über 100 Patientenbetten, die
kurzfristig in den umliegenden Krankenhäusern nicht aufgebaut werden kann. Dies
führt zu noch längeren Transportwegen und Transportzeiten für Patienten,
Rettungsdienst und Notärzte. Zur medizinischen Grundversorgung gehört auch ein
Rettungs- und Notarztdienst entsprechend der gesetzlichen
Hilfeleistungsfristen.
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel wird
aufgefordert, das Gesundheitskonzept des Landkreises weiterzuentwickeln, um
eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung und den Aufbau eines regionalen
Gesundheitsnetzwerks voranzutreiben.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein
erwartet von allen Beteiligten Unterstützung bei den Bemühungen, eine
qualitativ hochwertige, wohnortnahe stationäre und ambulante
Gesundheitsversorgung gemeinsam voranzutreiben.
Sachverhalt:
Aufgrund der Schließung der
Fachbereiche Chirurgie und Somatik (Innere Medizin) des St. Elisabeth
Krankenhaus in Gerolstein zum 31.03.2023 wurde eine gemeinsame
fraktionsübergreifen „Resolution zur stationären Grundversorgung in der
Verbandsgemeinde Gerolstein“ erarbeitet.
Aus dem Rat wird zudem angeregt, dass
ein gemeinschaftliches Auftreten mit den Verbandsgemeinden Kelberg und Daun
sowie des Kreises Vulkaneifel zum Erhalt des Krankenhaus Gerolstein angestrebt
werden muss. Die Mitglieder des Kreistages werden dies auch in den Kreisgremien
kundtun.
Der Verbandsgemeinderat fordert von
der Landesregierung den Erhalt des Krankenhauses Gerolstein als
Grundversorgungseinrichtung und hat in seiner heutigen Sitzung dazu einstimmig
nachfolgende Resolution verabschiedet.