Sitzung: 08.03.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Nein: 8
Vorlage: 2-0059/23/15-009
Beschluss:
Der Antrag auf bauplanungsrechtliche
Befreiung von den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes „Ober dem
Heiligenhäuschen/Vor Kyllerhöhe in der Fassung der 3. Änderung, bzgl. Stauraum
vor Garagen, Gemarkung Hillesheim, Flur 25, Parzelle 7/6, wird abgelehnt.
Der Antrag widerspricht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ein 5 m Stauraum muss innerhalb des eigenen
Grundstückes liegen und nicht auf städtischer Fläche. Bisher wurden keine
Befreiungen dieser Textfestsetzung zugelassen. Im Nachgang wird die Begründung
dem Vorhabenträger mitgeteilt, warum der Ausschuss die bauplanungsrechtliche
Befreiung abgelehnt hat.
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf
bauplanungsrechtliche Befreiung in der Gemarkung Hillesheim, Flur 25, Parzelle
7/6 vor.
Im vorliegenden Antrag wird eine
Befreiung von den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes „Ober dem
Heiligenhäuschen/Vor Kyllerhöhe“ in der Fassung der 3. Änderung in Bezug auf
den festgesetzten Stauraum vor Garageneinfahrten, von mindestens 5 m Länge,
beantragt.
Auf der Parzelle soll eine
genehmigungsfreie Garage mit der Einfahrt direkt an die angrenzende städtische
Fläche, errichtet werden. Der eigentlich auf dem eigenen Grundstück anzulegende
Stauraum von 5 m wird somit nicht realisiert und soll auf die städtische Fläche
gelegt werden. Bei dieser städtischen
Fläche handelt es sich um eine gepflasterte Fahrzeug-Stellfläche. Im Bereich
dieses Baugebietes wurden bisher noch keine Befreiungen von dieser
Textfestsetzung ausgesprochen.