Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 8

Beschluss:

 

Der Antrag auf bauplanungsrechtliche Befreiung von den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes „Ober dem Heiligenhäuschen/Vor Kyllerhöhe in der Fassung der 3. Änderung, bzgl. Stauraum vor Garagen, Gemarkung Hillesheim, Flur 25, Parzelle 7/6, wird abgelehnt.

 

Der Antrag widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ein 5 m Stauraum muss innerhalb des eigenen Grundstückes liegen und nicht auf städtischer Fläche. Bisher wurden keine Befreiungen dieser Textfestsetzung zugelassen. Im Nachgang wird die Begründung dem Vorhabenträger mitgeteilt, warum der Ausschuss die bauplanungsrechtliche Befreiung abgelehnt hat.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag auf bauplanungsrechtliche Befreiung in der Gemarkung Hillesheim, Flur 25, Parzelle 7/6 vor.

 

Im vorliegenden Antrag wird eine Befreiung von den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes „Ober dem Heiligenhäuschen/Vor Kyllerhöhe“ in der Fassung der 3. Änderung in Bezug auf den festgesetzten Stauraum vor Garageneinfahrten, von mindestens 5 m Länge, beantragt.

 

Auf der Parzelle soll eine genehmigungsfreie Garage mit der Einfahrt direkt an die angrenzende städtische Fläche, errichtet werden. Der eigentlich auf dem eigenen Grundstück anzulegende Stauraum von 5 m wird somit nicht realisiert und soll auf die städtische Fläche gelegt werden.  Bei dieser städtischen Fläche handelt es sich um eine gepflasterte Fahrzeug-Stellfläche. Im Bereich dieses Baugebietes wurden bisher noch keine Befreiungen von dieser Textfestsetzung ausgesprochen.