Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Bei Wolfgang Bauer liegen Ausschließungsgründe vor. Er nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil und zieht sich von der Beratung und Beschlussfassung zurück.

 

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Tiny Hauses in der Gemarkung Hillesheim, Flur 21, Parzelle 19/62 zur Nutzung als Büro- und Wohngebäude wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Der Stadt Hillesheim liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Tiny Hauses in der Gemarkung Hillesheim, Flur 21, Parzelle 19/62 vor.

Das Tiny Haus soll eine Mischnutzung als Büro- und Wohngebäude (auch zur temporären Vermietung für Urlaubsgäste) erhalten.

 

Das Vorhaben liegt im Bebauungsplanbereich „Lerchenpark“ der Stadt Hillesheim, im Teilbereich der als Mischgebiet ausgewiesen ist. Hier sind unter anderem Wohngebäude sowie Geschäfts und Bürogebäude zulässig. Eine Abweichung von den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes ist in der Bauvoranfrage nicht ersichtlich.

 

Angrenzend befindet sich bereits ein Wohngebiet und ebenfalls an das alte Molkereigelände angrenzend entsteht ein weiteres Neubaugebiet „Auf Stockweg im Berg“.