Sitzung: 08.03.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 2-0055/23/15-008
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Bei Wolfgang Bauer liegen Ausschließungsgründe
vor. Er nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil und zieht sich
von der Beratung und Beschlussfassung zurück.
Beschluss:
Der Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Tiny Hauses in der Gemarkung Hillesheim, Flur 21, Parzelle 19/62 zur Nutzung
als Büro- und Wohngebäude wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Der Stadt Hillesheim liegt eine
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Tiny Hauses in der Gemarkung Hillesheim,
Flur 21, Parzelle 19/62 vor.
Das Tiny Haus soll eine
Mischnutzung als Büro- und Wohngebäude (auch zur temporären Vermietung für
Urlaubsgäste) erhalten.
Das Vorhaben liegt im
Bebauungsplanbereich „Lerchenpark“ der Stadt Hillesheim, im Teilbereich der als
Mischgebiet ausgewiesen ist. Hier sind unter anderem Wohngebäude sowie
Geschäfts und Bürogebäude zulässig. Eine Abweichung von den Textfestsetzungen
des Bebauungsplanes ist in der Bauvoranfrage nicht ersichtlich.
Angrenzend befindet sich bereits
ein Wohngebiet und ebenfalls an das alte Molkereigelände angrenzend entsteht
ein weiteres Neubaugebiet „Auf Stockweg im Berg“.