Sitzung: 28.03.2023 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 1-0146/23/53-003
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt die I.
Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 in der
Fassung des vorgelegten Entwurfs.
Sofern der jetzige Waldarbeiter der Ortsgemeinde
Kalenborn-Scheuern nicht in den Forstverband Obere Kyll wechseln möchte, soll
von Seiten der Verwaltung die Stelle zeitnah ausgeschrieben und nachbesetzt
werden, so dass entsprechend dem Stellenplan 6 Waldarbeiter beschäftigt werden.
Sachverhalt:
Die I. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2023 wurde der Verbandsversammlung durch den Verbandsvorsteher am
07. März 2023 zugeleitet.
In der Zeit vom 11.03.2023 bis zum 24.03.2023 hat der Plan gemäß §
97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.
Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung nebst
Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 stellt sich wie folgt dar:
Der Ergebnishaushalt verändert sich bei den Erträgen und
Aufwendungen im Gesamtbetrag von bisher 339.300 € auf nunmehr 393.980 €
(+54.680 €).
Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 unverändert 0 €.
Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten erhöhen sich
von bisher 0 € auf nunmehr 23.000 € (+23.000 €).
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanztätigkeit beträgt unverändert
0 €.
Die Verbandsumlage 2023 summiert sich von bisher 12.450 € auf nunmehr 16.050 € (+3.600 €).