Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die während der Offenlage nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweise vollumfänglich zur Kenntnis. Die Hinweise werden in die Planung aufgenommen mit den beschlossenen Änderungen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf nebst Begründung und umweltbezogener Angaben gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Hallschlag hat in seiner Sitzung am 07.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Campingplatz Kronenburger See – 1. Erweiterung“ gefasst.

Der Betreiber des Campingplatzes beabsichtigt, auf der Parzelle 28/4 im Flur 8 eine Einrichtung für Kurzurlauber (Zelt- und Standplätze) anzubieten.

Der geplante Geltungsbereich ist aus nachfolgender Übersichtskarte ersichtlich:

 

 

In gleicher Sitzung hatte der Rat die Entwurfsunterlagen für die frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gebilligt.

Der Planentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom 25.07.2022 bis 25.08.2022 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 15.07.2022 mit dem Hinweis ortsüblich gekannt gemacht, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben müssen.

Gleichzeitig sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 15.07.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Die jeweiligen Stellungnahmen sind in der als Anlage beigefügten Übersicht ersichtlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungskosten werden aufgrund eines städtebaulichen Vertrages vom Investor übernommen.