Sitzung: 07.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-0054/23/14-006
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt die während
der Offenlage nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Anregungen und Hinweise vollumfänglich zur Kenntnis. Die Hinweise werden in die
Planung aufgenommen mit den beschlossenen Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Planentwurf nebst Begründung und umweltbezogener Angaben gemäß § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange zu veranlassen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Hallschlag hat in seiner Sitzung am
07.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Campingplatz
Kronenburger See – 1. Erweiterung“ gefasst.
Der Betreiber des Campingplatzes beabsichtigt, auf der
Parzelle 28/4 im Flur 8 eine Einrichtung für Kurzurlauber (Zelt- und
Standplätze) anzubieten.
Der geplante Geltungsbereich ist aus nachfolgender
Übersichtskarte ersichtlich:
In gleicher Sitzung hatte der Rat die Entwurfsunterlagen
für die frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gebilligt.
Der Planentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom
25.07.2022 bis 25.08.2022 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im
Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden am
15.07.2022 mit dem Hinweis ortsüblich gekannt gemacht, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben müssen.
Gleichzeitig sind die von der Planung berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben
vom 15.07.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Die jeweiligen Stellungnahmen sind in der als Anlage
beigefügten Übersicht ersichtlich.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Planungskosten werden aufgrund
eines städtebaulichen Vertrages vom Investor übernommen.