Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Ortsbürgermeister Bischof informiert den Rat über den derzeitigen Planungsstand des Baugebietes „Lerchenweg“, insbesondere über die bereits erfolgten forstwirtschaftlichen Maßnahmen.

 

Der Ortsgemeinderat erteilt seine Zustimmung zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes um die Parkplatz-Parzelle Flur 10, Nr. 38/19.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Jünkerath hatte in seiner Sitzung am 14.04.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lerchenweg“ gefasst.  Dieser Beschluss wurde am 15.07.2022 öffentlich bekanntgemacht.

 

Der Bebauungsplan soll im zweistufigen Regelverfahren gemäß § 30 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Der Auftrag für die  Entwurfsplanung wurde an das Büro WeSt-Stadtplaner GmbH, Ulmen, zu einer Bruttosumme von 31.624,22 € erteilt. Der geplante Geltungsbereich sollte zunächst die gemeindlichen Parzellen Flur 3, Nr. 78/4 und 647/10 umfassen, welcher in der nachfolgenden Übersichtskarte grün umrandet sind.

 

Nach ersten Gesprächen mit dem beauftragten Planungsbüro und nach Auswertung des schalltechnischen Gutachtens wird empfohlen, auch den Privatparkplatz auf der Parzelle Flur 10, Nr. 38/19 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen und vorsorglich mit schalltechnischen Maßnahmen zu überplanen. Der Geltungsbereich soll daher um die in der nachfolgenden Übersichtskarte rot umrandete Fläche erweitert werden:

 

 

Seitens des Planungsbüros soll die Planung nun entsprechend weiterverfolgt werden, insbesondere sollen Unterlagen für ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren erstellt werden.