Sitzung: 02.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 2-0052/23/17-008
Beschluss:
Ortsbürgermeister Bischof informiert
den Rat über den derzeitigen Planungsstand des Baugebietes „Lerchenweg“,
insbesondere über die bereits erfolgten forstwirtschaftlichen Maßnahmen.
Der Ortsgemeinderat erteilt seine
Zustimmung zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes um die
Parkplatz-Parzelle Flur 10, Nr. 38/19.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Jünkerath
hatte in seiner Sitzung am 14.04.2022 den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Lerchenweg“ gefasst.
Dieser Beschluss wurde am 15.07.2022 öffentlich bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan soll im zweistufigen
Regelverfahren gemäß § 30 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Der Auftrag für die Entwurfsplanung wurde an das Büro
WeSt-Stadtplaner GmbH, Ulmen, zu einer Bruttosumme von 31.624,22 € erteilt. Der
geplante Geltungsbereich sollte zunächst die gemeindlichen Parzellen Flur 3,
Nr. 78/4 und 647/10 umfassen, welcher in der nachfolgenden Übersichtskarte grün
umrandet sind.
Nach ersten Gesprächen mit dem
beauftragten Planungsbüro und nach Auswertung des schalltechnischen Gutachtens
wird empfohlen, auch den Privatparkplatz auf der Parzelle Flur 10, Nr. 38/19 in
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen und vorsorglich mit
schalltechnischen Maßnahmen zu überplanen. Der Geltungsbereich soll daher um
die in der nachfolgenden Übersichtskarte rot umrandete Fläche erweitert werden:
Seitens des Planungsbüros soll die Planung nun entsprechend
weiterverfolgt werden, insbesondere sollen Unterlagen für ein frühzeitiges
Beteiligungsverfahren erstellt werden.