Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Bürgersaal wird Einwohnern der Ortsgemeinde für private Nutzungen zur Verfügung gestellt.

 

Ortsansässigen Vereinen wird der Bürgersaal für eine vereinsinterne Nutzung einmal jährlich kostenfrei zur Verfügung gestellt. In der Satzung der Ortsgemeinde wird dies entsprechend aufgenommen.