Sachverhalt:
Die in der
heutigen Sitzung unter den vorherigen Tagesordnungspunkten gewählten
Beigeordneten sind nach § 54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamte zu ernennen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten
entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsgemeinderates Stadtkyll.
Da Herr Juchems
urlaubsbedingt nicht anwesend ist, erfolgt im Rahmen der Sitzung die Ernennung,
Vereidigung und Einführung ausschließlich für den Zweiten Beigeordneten Andreas
Lux.
Nach seiner Ernennung leistet der
ehrenamtlichen Beigeordnete den Diensteid und wird in das Amt eingeführt.
Ernennung, Vereidigung und
Amtseinführung erfolgt durch den Ortsbürgermeister Harald Schmitz.