Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die in der heutigen Sitzung unter den vorherigen Tagesordnungspunkten gewählten Beigeordneten sind nach § 54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu ernennen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsgemeinderates Stadtkyll.

 

Da Herr Juchems urlaubsbedingt nicht anwesend ist, erfolgt im Rahmen der Sitzung die Ernennung, Vereidigung und Einführung ausschließlich für den Zweiten Beigeordneten Andreas Lux.

 

Nach seiner Ernennung leistet der ehrenamtlichen Beigeordnete den Diensteid und wird in das Amt eingeführt.

 

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung erfolgt durch den Ortsbürgermeister Harald Schmitz.