Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss:

 

Es wird im 1. Wahlvorgang als Zweite/n Beigeordnete/n der Ortsgemeinde Stadtkyll wie folgt gewählt:

 

Ø  Claudia Kettmus

Abstimmungsergebnis: 6 Ja

 

Ø  Andreas Lux

Abstimmungsergebnis: 8 Ja

 

Somit ist Herr Andreas Lux zum Zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde Stadtkyll gewählt.

 


Sachverhalt:

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde Stadtkyll bis zu drei ehrenamtliche Beigeordnete. Der bisherige Zweite Beigeordnete, Herr Dr. Georg Lentz, hat mit Schreiben vom 21.01.2023 seinen Rücktritt zum 27.02.2023 erklärt.

 

Der Ortsgemeinderat möchte in der heutigen Sitzung für die aktuelle Wahlperiode, welche noch bis 2024 andauert, eine neue Zweite Beigeordnete/einen neuen Zweiten Beigeordneten wählen.

 

Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden nach § 53a GemO vom Gemeinderat gewählt.

 

Wählbar sind sowohl Mitglieder des Ortsgemeinderates als auch „Nicht-Ratsmitglieder“, welche die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben.

 

Zu ehrenamtlichen Beigeordneten dürfen u.a. nicht gewählt werden, wer gegen Entgelt bei der Ortsgemeinde oder bei der Verbandsgemeinde beschäftigt ist.

 

Das Wahlverfahren ist in § 40 GemO geregelt:

 

Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen werden. Die Wahl hat in geheimer Wahl durch Stimmzettel zu erfolgen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

 

Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei dazu beauftragten Ratsmitgliedern. Über jede Wahl ist eine Wahlniederschrift anzufertigen.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

 

Aus dem Ortsgemeinderat werden für die Wahl des Zweiten Beigeordneten vorgeschlagen:

 

Ø  Claudia Kettmus

Ø  Andreas Lux