Beschluss:
Es wird im 1. Wahlvorgang als Zweite/n
Beigeordnete/n der Ortsgemeinde Stadtkyll wie folgt gewählt:
Ø
Claudia
Kettmus
Abstimmungsergebnis: 6 Ja
Ø
Andreas
Lux
Abstimmungsergebnis: 8 Ja
Somit ist Herr Andreas Lux zum Zweiten
Beigeordneten der Ortsgemeinde Stadtkyll gewählt.
Sachverhalt:
Nach § 6 der Hauptsatzung hat die
Ortsgemeinde Stadtkyll bis zu drei ehrenamtliche Beigeordnete. Der bisherige Zweite
Beigeordnete, Herr Dr. Georg Lentz, hat mit Schreiben vom 21.01.2023 seinen
Rücktritt zum 27.02.2023 erklärt.
Der Ortsgemeinderat möchte in der
heutigen Sitzung für die aktuelle Wahlperiode, welche noch bis 2024 andauert,
eine neue Zweite Beigeordnete/einen neuen Zweiten Beigeordneten wählen.
Die ehrenamtlichen Beigeordneten
werden nach § 53a GemO vom Gemeinderat gewählt.
Wählbar sind sowohl Mitglieder des
Ortsgemeinderates als auch „Nicht-Ratsmitglieder“, welche die deutsche
Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der
Europäischen Union besitzen und am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet
haben.
Zu ehrenamtlichen Beigeordneten
dürfen u.a. nicht gewählt werden, wer gegen Entgelt bei der Ortsgemeinde oder
bei der Verbandsgemeinde beschäftigt ist.
Das Wahlverfahren ist in § 40 GemO
geregelt:
Es können nur solche Personen
gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen
werden. Die Wahl hat in geheimer Wahl durch Stimmzettel zu erfolgen. Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält; Stimmenthaltungen und
ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt
durch den Vorsitzenden und mindestens zwei dazu beauftragten Ratsmitgliedern.
Über jede Wahl ist eine Wahlniederschrift anzufertigen.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr.
1 GemO.
Aus dem Ortsgemeinderat werden für
die Wahl des Zweiten Beigeordneten vorgeschlagen:
Ø Claudia
Kettmus
Ø Andreas
Lux