Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss:

 

Der der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs mit folgenden Änderungen:

 

-          Mehrbelastung bei der Straßenbeleuchtung 35.700 €

-          Zusätzliche Kosten für Rechtsberatungen 5.000 €

-          Mehrerträge bei der Gewerbesteuer 49.700 €

-          Grundstücksveräußerung: 40.300 €

-          Wegfall Investition „Ankauf Bauhofgebäude“ 5.000 €

-          Zusätzliche Zuschuss für den Anbau der Kita (Kreiszuschuss von bisher 20 % auf 40%)

 

Damit verbunden ist auch eine Anpassung der Hebesätze in § 4 der Haushaltssatzung wie folgt:

 

Grundsteuer A von bisher 600 v.H. auf 645 v.H.

Grundsteuer B von bisher 600 v.H. auf 700 v.H.

Gewerbesteuer von bisher 400 v.H. auf 415 v.H.

 

Die Erhöhung der Hebesätze ist unabhängig von der Grundsteuerreform zum 01.01.2025. Zu diesem Zeitpunkt stehen die jetzigen Hebesätze wieder zur Diskussion.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Ja  11  Enthaltungen  2

 

Aufgrund der angespannten, finanziellen Situation der Ortsgemeinde Jünkerath bleibt der Rat bei seiner Meinung, dass die finanzielle Ausstattung des Landes auch nach der Reform des LFAG unzureichend ist.

Daher soll der Gemeinde- und Städtebund RLP beauftragt werden, zu prüfen, ob ein Normenkontrollverfahren gegen das LFAG Aussicht auf Erfolg hat. Sollte der GStB zu dem Ergebnis kommen, ein Normenkontrollverfahren hat Aussicht auf Erfolg, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, einen Fachanwalt mit den Normenkontrollverfahren zu beauftragen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja  13


Sachverhalt:

 

Die Haushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister am 30.11.2022 zugeleitet. In der Zeit vom 03.12.2022 bis zum 16.12.2022 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen. Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

In seiner Sitzung am 22.12.2022 hat der Ortsgemeinderat einstimmig den Haushaltsplan als „verfassungswidrig“ abgelehnt. Dies insbesondere, da der Rat der Meinung ist, dass die finanzielle Ausstattung der Ortsgemeinde seitens des Landes unzureichend ist.

 

In Abstimmung mit der Ortsgemeinde wird der Plan erneut mit unveränderten Zahlen vorgelegt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 weist im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 3.097.340 € und Aufwendungen in Höhe von 3.221.680 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von 124.340 € erwartet wird.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 660 €.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 36.500 € und die Auszahlungen 249.600 €, sodass ein negativer Saldo von 213.100 € erwartet wird.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beträgt 212.440 €.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 209.100 € festgesetzt.