Beschluss:
Der der Ortsgemeinderat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der
Fassung des vorgelegten Entwurfs mit folgenden Änderungen:
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Mehrbelastung
bei der Straßenbeleuchtung 35.700 €
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Zusätzliche
Kosten für Rechtsberatungen 5.000 €
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Mehrerträge
bei der Gewerbesteuer 49.700 €
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Grundstücksveräußerung:
40.300 €
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Wegfall
Investition „Ankauf Bauhofgebäude“ 5.000 €
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Zusätzliche
Zuschuss für den Anbau der Kita (Kreiszuschuss von bisher 20 % auf 40%)
Damit verbunden ist auch eine
Anpassung der Hebesätze in § 4 der Haushaltssatzung wie folgt:
Grundsteuer
A von bisher 600 v.H. auf 645 v.H.
Grundsteuer
B von bisher 600 v.H. auf 700 v.H.
Gewerbesteuer
von bisher 400 v.H. auf 415 v.H.
Die Erhöhung der Hebesätze ist unabhängig von der
Grundsteuerreform zum 01.01.2025. Zu diesem Zeitpunkt stehen die jetzigen
Hebesätze wieder zur Diskussion.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja 11 Enthaltungen
2
Aufgrund der angespannten, finanziellen Situation der
Ortsgemeinde Jünkerath bleibt der Rat bei seiner Meinung, dass die finanzielle
Ausstattung des Landes auch nach der Reform des LFAG unzureichend ist.
Daher soll der Gemeinde- und Städtebund RLP beauftragt
werden, zu prüfen, ob ein Normenkontrollverfahren gegen das LFAG Aussicht auf Erfolg
hat. Sollte der GStB zu dem Ergebnis kommen, ein Normenkontrollverfahren hat
Aussicht auf Erfolg, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, einen Fachanwalt
mit den Normenkontrollverfahren zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja 13
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 wurde
dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister am 30.11.2022 zugeleitet. In der Zeit vom 03.12.2022 bis zum
16.12.2022 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die
Einwohner offen gelegen. Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner
eingebracht.
In seiner Sitzung am 22.12.2022 hat der Ortsgemeinderat einstimmig
den Haushaltsplan als „verfassungswidrig“ abgelehnt. Dies insbesondere, da der
Rat der Meinung ist, dass die finanzielle Ausstattung der Ortsgemeinde seitens
des Landes unzureichend ist.
In Abstimmung mit der Ortsgemeinde wird der Plan erneut mit unveränderten
Zahlen vorgelegt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das
Jahr 2023 weist im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 3.097.340 € und
Aufwendungen in Höhe von 3.221.680 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von 124.340
€ erwartet wird.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 660 €.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 36.500 € und
die Auszahlungen 249.600 €, sodass ein negativer Saldo von 213.100 €
erwartet wird.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beträgt
212.440 €.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 209.100 € festgesetzt.