Sitzung: 02.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-0044/23/17-003
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des
Bebauungsplanes werden aufgrund eines noch abzuschließenden städtebaulichen
Vertrages vom Investor übernommen.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
Diese
Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle
Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung billigt der
Ortsgemeinderat die in der heutigen Sitzung vorgelegten Entwurfsunterlagen für
die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Wehrt“ einschl. der integrierten
raumordnerischen Prüfung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
frühzeitige Offenlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.
Der räumliche Geltungsbereich der
Bebauungsplanänderung ist aus der nachfolgenden Übersichtskarte ersichtlich:
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Jünkerath hat
in seiner Sitzung am 15.09.2022 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem
Wehrt“ - Sondergebiet Einzelhandel - beschlossen. Anlass für die Planänderung
ist die Absicht des ortsansässigen Drogeriemarktes, sich zu vergrößern und
hierzu innerhalb des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes seinen Standort auf
die Grundstücke, Flur 15, Nr. 72/14 und 72/19 zu verlagern.
Die Fläche für den geplanten
Neubau steht im Eigentum des ebenfalls im Änderungsbereiches angesiedelten
Lebensmitteldiscounters, welcher vorliegend auch als Investor auftritt. Ziel
des Planverfahrens ist die für die geplante Umsiedlung und damit verbundenen
Erweiterung der Verkaufsfläche eines discounterorientierten Drogeriemarktes von
ca. 450 m² auf max. 705 m² die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Die 5. Änderung des
Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigem Regelverfahren gemäß § 30 BauGB, da die
raumordnerische Prüfung ebenfalls in diesem Verfahren erfolgen soll. Der
Investor hat das Planungsbüro PE Becker, Kall, mit der Änderung des
Bebauungsplanes beauftragt, welches bereits einen Vorentwurf für die heutige
Sitzung erarbeitet hat.
Der ca. 1,7 ha große
Änderungsbereich liegt am westlichen Rand des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes „Auf dem Wehrt“ und umfasst die Flurstücke Gemarkung Jünkerath,
Flur 15, Nr. 72/12, 72/13, 72/14 (tlw.), 72/19, 72/20, 73/1 (tlw.), 73/3
(tlw.).