Beschluss: keine Abstimmung

Sachverhalt:

 

Ratsmitglied Volker Meyer hat sein Mandat im Ortsgemeinderat Schüller niedergelegt. Hierdurch ist die vakante Position neu zu besetzen.

 

Gemäß dem Wahlergebnis vom 31. Mai 2019 kommen aufgrund der Stimmengleichheit sowohl Herr Jürgen Jehnen als auch Frau Waltraud Pfeil als Nachrücker für die vakante Position im Ortsgemeinderat in Frage. Frau Pfeil hat mit Schreiben vom 30.01.2023 auf die Besetzung des freigewordenen Sitzes verzichtet. Herr Jehnen wurde mit Schreiben vom 10.02.2023 über seine Wahl in den Ortsgemeinderat Schüller unterrichtet und hat die Wahl in der Zwischenzeit angenommen.

 

Gemäß § 30 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet sich der Ortsbürgermeister das Ratsmitglied vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Ortsgemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Ortsgemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:

 

§ 20 GemO, Schweigepflicht,

§ 21 GemO, Treuepflicht,

§ 22 GemO, Ausschließungsgründe, sowie

§ 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.

 

Unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnungen wird Herr Jürgen Jehnen von Ortsbürgermeister Guido Heinzen verpflichtet.