Sitzung: 01.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2-0041/23/11-002
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Feusdorf nimmt die
während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 b BauGB
eingegangenen Anregungen und Hinweise zur Kenntnis. Diese werden durch die
Stellungnahme der Verwaltung und des mit der Planung beauftragten Planungsbüros
umfassend und ordnungsgemäß beantwortet. Der Ortsgemeinderat schließt sich den
Abwägungsvorschlägen vollumfänglich an.
Es erfolgt eine Umstellung des
Verfahrens zu einem Regelverfahren. Darin wird die Umweltprüfung durchgeführt
und ein Umweltbericht erstellt. Die Fachbeiträge (Artenschutz,
Verkehrsgutachten, Hangstabilität) werden gemäß den vorstehenden
Abwägungsvorschlägen eingeholt und die Ergebnisse in die Planung übernommen.
Sodann wird der Bebauungsplanentwurf
erneut zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Feusdorf hatte
in seiner Sitzung am 17.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf den Aachen
II“ aufzustellen. Dieser Beschluss wurde am 26.03.2021 öffentlich
bekanntgegeben.
Durch den Bebauungsplan soll die planungsrechtliche
Grundlage zur Ausweisung von ca. 15 Baugrundstücken in der Ortslage Feusdorf
geschaffen werden. Derzeit kann die
Ortsgemeinde Feusdorf kein gemeindliches Baugrundstück an „Bauwillige“ zum
Erwerb anbieten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
ist aus nachfolgendem Kartenausschnitt ersichtlich:
Der Rat ist zum Zeitpunkt des
Aufstellungsbeschlusses von der Durchführung des Bauleitverfahrens im
zweistufigen Verfahren (Regelverfahren) ausgegangen. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes sollte im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
erfolgen.
Seit dem 23.06.2021 ist das
Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten.
Das novellierte BauGB hält grundsätzlich am § 13 b fest, welcher es den
Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, Bauleitpläne zur
Wohnraumschaffung im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Nach Auffassung der Ortsgemeinde
Feusdorf lagen die Voraussetzungen für den Planbereich „Auf den Aachen II“
allesamt vor, weshalb der Ortsgemeinderat im Rahmen der Ausübung ihrer
Planungshoheit das bereits eingeleitete Verfahren durch einen neuen
Aufstellungsbeschluss – in der Sitzung am 30.08.2021 - in ein beschleunigtes
Verfahren gemäß § 13 b BauGB
umwandelte.
Der Planentwurf mit Begründung
wurde sodann in der Zeit vom 04.10.2022 bis 04.11.2022 zu jedermanns Einsicht
während der Dienststunden im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegt. Ort und
Dauer der Auslegung sowie der Aufstellungsbeschluss wurden am 23.09.2022 mit
dem Hinweis ortsüblich bekanntgemacht, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt
bleiben müssen.
Gleichzeitig wurden die von der
Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 29.09.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Die eingegangenen Stellungnahmen
sind aus der beiliegenden Übersicht ersichtlich.