Sitzung: 01.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 1-0057/23/11-001
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der 3.
Änderung der Verbandsordnung des Forstverbands Obere Kyll zu.
Sachverhalt:
In der Verbandsversammlung vom
17.11.2021 hat der Forstverband beschlossen, den Forstverband für weitere
Gemeinden aus der Verbandsgemeinde Gerolstein zu öffnen und aktiv auf die
Gemeinden zuzugehen und für deren Beitritt zu werben.
Dies ist erfolgt und die Gemeinden Kalenborn-Scheuern und
Duppach haben im November bzw. Dezember 2022 per Ratsbeschluss den Beitritt zum
Forstverband beschlossen. Der Beitrittsvollzug erfordert eine Änderung der
Verbandsordnung. Zudem hat die Ortsgemeinde Hallschlag ihren Austritt aus dem
Forstverband zum 31.12.2023 beantragt, was ebenso entsprechend in der
Verbandsordnung berücksichtigt werden muss.
Neben der Änderung der
Verbandsmitglieder wurden formelle Änderungen mit aufgenommen, da sich die
Verbandsordnung textlich noch auf die Verbandsgemeinde Obere Kyll bezogen hat.
Der Entwurf der 3. Änderung der
Verbandsordnung ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Das rückwirkende
Inkrafttreten der 3. Änderung der Verbandsordnung zum 01.01.2023 ist nach
Auskunft der Errichtungsbehörde zulässig.
Die Änderung der Verbandsordnung bedarf des zustimmenden Beschlusses der Verbandsversammlung mit einer
Zweidrittelmehrheit, der Zustimmung der Errichtungsbehörde (Kommunalaufsicht
bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel) sowie den zustimmenden Beschlüssen aller
Räte der bisherigen Verbandsmitglieder.
Die Verbandsversammlung des
Forstverbandes hat am 31.01.2023 die 3. Änderung der Verbandsordnung
beschlossen. Nunmehr hat die Ortsgemeinde Feusdorf hierüber zu beraten und zu entscheiden.
Anschließend wird, nach Vorlage
aller zustimmenden Beschlüsse der Verbandsmitglieder, die Zustimmung der
Errichtungsbehörde eingeholt. Nach deren Zustimmung erfolgt die
Bekanntmachung der 3. Änderung der Verbandsordnung und damit geht das Inkrafttreten
dieser Änderung zu den dort genannten Zeitpunkten einher.