Sachverhalt:
Ratsmitglied
Manfred Post ist zurückgetreten. Hierdurch ist die vakante Position im
Ortsgemeinderat Stadtkyll neu zu besetzen.
Gemäß dem
Wahlergebnis vom 31. Mai 2019 ist Herr Christian Stähr der nächste Nachrücker
für den Ortsgemeinderat. Herr Stähr wurde schriftlich über seine Wahl in den
Ortsgemeinderat Stadtkyll benachrichtigt und hat die Wahl jedoch nicht
angenommen. Der nächste Nachrücker, Herr Andreas Phlepsen, hat die Wahl
angenommen.
Gemäß § 30
der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet sich der Ortsbürgermeister die
Ratsmitglieder vor Ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der
Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
„Nach § 30
Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich
nach freier nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter
Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler
nicht gebunden.
Sie sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten über Angelegenheiten, die
dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates
oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20
Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1
der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen
Treuepflicht gegenüber der Ortsgemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder
Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Ortsgemeinde nicht vertreten
dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“
Die
Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:
§ 20 GemO, Schweigepflicht,
§ 21 GemO, Treuepflicht,
§ 22 GemO, Ausschließungsgründe, sowie
§ 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.
Unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnungen
wird Herr Andreas Phlepsen von Ortsbürgermeister Harald Schmitz verpflichtet.