Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

 

Ratsmitglied Manfred Post ist zurückgetreten. Hierdurch ist die vakante Position im Ortsgemeinderat Stadtkyll neu zu besetzen.

 

Gemäß dem Wahlergebnis vom 31. Mai 2019 ist Herr Christian Stähr der nächste Nachrücker für den Ortsgemeinderat. Herr Stähr wurde schriftlich über seine Wahl in den Ortsgemeinderat Stadtkyll benachrichtigt und hat die Wahl jedoch nicht angenommen. Der nächste Nachrücker, Herr Andreas Phlepsen, hat die Wahl angenommen.

 

Gemäß § 30 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet sich der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor Ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Ortsgemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Ortsgemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:

 

§ 20 GemO, Schweigepflicht,

§ 21 GemO, Treuepflicht,

§ 22 GemO, Ausschließungsgründe, sowie

§ 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.

 

Unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnungen wird Herr Andreas Phlepsen von Ortsbürgermeister Harald Schmitz verpflichtet.