Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Änderung der Anlage gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gerolstein gemäß der vorliegenden Übersicht.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 31.03.2022 sind die Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge jährlich zum 31.12. auf den neuesten Stand zu bringen.

 

Durch die Indienststellung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 10) für die Feuerwehr Stadtkyll und des Mehrzweckfahrzeuges (MZF 1) für die Feuerwehr Neroth im Jahr 2022 haben sich bei diesen Fahrzeugklassen Änderungen ergeben.

 

Der Stundensatz für ein HLF 10 steigt um 9,00 € auf 204,00 €. Der Stundensatz für ein MZF 1 wird mit 70,00 € neu kalkuliert, da ein solches Fahrzeug bisher nicht bei der Feuerwehr vorgehalten wird.

 

Das Mittlere Löschfahrzeug (MLF) der Feuerwehr Densborn, das ebenfalls 2022 in Dienst gestellt wurde, ist bereits in der Kalkulation der Fahrzeugkosten im Zuge der Erstellung der Satzung berücksichtigt worden, sodass sich hier keine Änderungen ergeben.

 

Die Änderung der Anlage zur Satzung soll am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 14.02.2023  vorberaten und einen Empfehlungsbeschluss gefasst.