Sitzung: 23.02.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 3-0001/23/01-025
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt die Änderung der Anlage gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung über den Kostenersatz und die
Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der
Verbandsgemeinde Gerolstein gemäß der vorliegenden Übersicht.
Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung
über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen
der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 31.03.2022 sind die
Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge jährlich zum 31.12. auf
den neuesten Stand zu bringen.
Durch die Indienststellung des
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 10) für die Feuerwehr Stadtkyll und
des Mehrzweckfahrzeuges (MZF 1) für die Feuerwehr Neroth im Jahr 2022 haben
sich bei diesen Fahrzeugklassen Änderungen ergeben.
Der Stundensatz für ein HLF 10
steigt um 9,00 € auf 204,00 €. Der Stundensatz für ein MZF 1 wird mit 70,00 €
neu kalkuliert, da ein solches Fahrzeug bisher nicht bei der Feuerwehr
vorgehalten wird.
Das Mittlere Löschfahrzeug
(MLF) der Feuerwehr Densborn, das ebenfalls 2022 in Dienst gestellt wurde, ist
bereits in der Kalkulation der Fahrzeugkosten im Zuge der Erstellung der
Satzung berücksichtigt worden, sodass sich hier keine Änderungen ergeben.
Die Änderung der Anlage zur
Satzung soll am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.
Der
Haupt- und Finanzausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom
14.02.2023 vorberaten und einen
Empfehlungsbeschluss gefasst.