Sitzung: 08.03.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-0039/23/15-005
Finanzielle
Auswirkungen:
Im
Haushalt 2023 sind bisher keine Mittel eingestellt.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Hillesheim nimmt die
Anregungen der Verwaltung über die Aufhebung des Erweiterungsbereiches im
nördlichen Teil der Ortslage Niederbettingen für die Abgrenzungs-, Abrundungs-
und Erweiterungssatzung des OT Niederbettingen zur Kenntnis. Der Bau- und
Umweltausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und empfiehlt dem
Stadtrat, den Erweiterungsbereich hinsichtlich des festgesetzten
Überschwemmungsgebietes der aktuellen Satzung zu entziehen bzw. aufzuheben. Die
Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungsbüros zur Umsetzung zu
kontaktieren und Honorarangebote einzuholen.
Sachverhalt:
Mit Rechtskraft vom 02.05.1997, ist für den Ortsteil
Niederbettingen eine Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung in Kraft
getreten. Hier wurde u. a. die Abgrenzung des Erweiterungsbereiches (nördlicher
Teil) und der rechtskräftige Bebauungsplan „In der Hasselbach“ abgebildet. Mit
Beschluss des Stadtrates vom 10.04.1997 wurde der Geltungsbereich der Satzung
entsprechend abgeändert bzw. reduziert (s. Anlage Gesamtplan).
Bereich
rechtskräftiger Bebauungsplan „In der Hasselbach“
Für den nördlichen Bereich der Abgrenzungs-, Abrundungs- und
Erweiterungssatzung an der Straße „Im Brühl“, Flur 2, Flurstücke 21, 22, 23,
24, 25, 26 und 27, wurde die Abgrenzung erweitert mit der Textfestsetzung, dass
in dem gesondert gekennzeichneten Erweiterungsbereich nur Wohngebäude zulässig
sind. Für das Flurstück 24, wurde die Fläche als Ordnungsbereich für die
Landschaftsplanung ausgewiesen.
Nördlicher
Bereich „Im Brühl“
Aufgrund des § 31b des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts, §
88 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz, wurde durch die
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz als zuständige
Wasserbehörde verordnet, dass für die Kyll u. a. auch für den Bereich der
Verbandsgemeinde Hillesheim (alt), ein Überschwemmungsgebiet festgestellt wird.
Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich an der rechten Kyllseite beginnend an
der Grenze zu NRW bis zur Ortslage Trier-Ehrang. Hier ist auch der Bereich in
der Gemarkung Niederbettingen, Flur 1, 2 und 3 erfasst. Bei
Überschwemmungsgebieten handelt es sich um solche Gebiete, die bei
Extremhochwasser oder beim Versagen von öffentlichen
Hochwasserschutzeinrichtungen überschwemmt werden können. In
Überschwemmungsgebieten dürfen durch Bauleitpläne keine neuen Baugebiete
ausgewiesen werden. Gemäß § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), hat in
festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Gemeinde bei der Aufstellung,
Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für die Gebiete, die nach § 30 Abs. 1
u. 2 oder § 34 BauGB zu beurteilen sind, in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB
diverse Faktoren zu berücksichtigen.
Dies gilt ebenso für Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB, hier somit
die Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung des OT Niederbettingen.
Aufgrund der vorgenannten Rechtsverordnung ist fraglich und
zugleich durch die Stadt Hillesheim zu bewerten, ob der Erweiterungsbereich im
nördlichen Gebiet des OT Niederbettingen noch aufrechterhalten werden soll bzw.
kann. Die Verwaltung schlägt vor, den Erweiterungsbereich im nördlichen Teil
der Ortslage Niederbettingen der derzeit rechtskräftigen Abgrenzungssatzung zu
entziehen, da hier eine Wohnbebauung in einem festgesetzten
Überschwemmungsgebiet paradox erscheint. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist
hier ein Mischgebiet aus, sowie für das Flurstück, wie bereits erwähnt, eine
Landespflegefläche. Sollten zukünftig Bauvoranfragen für eine Wohnbebauung etc.
vorliegen, sind diese Vorhaben nach dem Flächennutzungsplan zu bewerten. In
diesen Fällen greifen die Vorgaben des § 34 BauGB. Darin wird u.a. geregelt,
dass die Nutzungsart, das Ausmaß der Nutzung sowie die Bauweise der
unmittelbaren Nachbarschaft angepasst sein müssen. Genehmigungsbehörde ist hier
die Untere Landesplanungsbehörde. Ein Hinweis auf das vorliegende
Überschwemmungsgebiet wird somit gleichzeitig erfolgen.
Auszug aus
dem Flächennutzungsplan