Sitzung: 23.02.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 2-0036/23/01-023
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat stimmt der Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes im Bereich der Stadt Hillesheim zu und beschließt das Einzelhandels-
und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr.
11 BauGB. Das Einzelhandelskonzept ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu
berücksichtigen.
Sachverhalt:
Im Bereich des „Molkerei-Platzes“ in der Stadt Hillesheim
ist durch einen Investor die Ansiedlung von diversen Einzelhandelsbetrieben
vorgesehen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Hillesheim sieht für
die Straße „Am Stockberg“ im mittleren Bereich beiderseits die bauliche Nutzung
als Gewerbegebiet vor. Gemäß der städtebaulichen Konzeption ist es notwendig,
im Einklang mit den Zielen die bauliche Nutzung der bebauten und unbebauten
Parzellen beiderseits der Straße „Am Stockberg“ westlich des Friedhofs in
Mischbaufläche zu ändern. Für den Bereich, wo Einzelhandel angesiedelt werden
soll, ist die Klassifikation der Baunutzung als Sonderfläche notwendig.
Der Stadtrat Hillesheim hat am 23.03.2022 den Beschluss
über die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für den Bereich
„Alte Molkerei“ gefasst. Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde
durch den Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 31.03.2022
beschlossen.
In der Sitzung am 29.06.2022 hat der Stadtrat Hillesheim
auf Grundlage des seinerzeit vorliegenden Entwurfes die Durchführung des
Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 12.08.2022
bis einschl. 23.09.2022 statt. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken der
Unteren Landesplanungsbehörde, Planungsgemeinschaft Region Trier und IHK Trier
enthielten keine konzeptionellen Festlegungen die Infrage zu stellen waren.
Da das Büro bds Kommunalberatung aus Münster nicht mehr
für die Finalisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zur Verfügung
stand, wurde durch die Stadt auf Vorschlag der Verwaltung am 22.11.2022 der Auftrag
an die BBE Handelsberatung GmbH aus Köln vergeben.
Für die Finalisierung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes mussten u.a. folgende Punkte überarbeitet werden:
-
zusammenfassende Darstellung der Angebots-
und Nachfragesituation;
-
Aktualisierung der Kaufkraftdaten und
Zentralitätskennziffern im räumlichen Bezug des Grundzentrums;
-
Zusammenfassende Darstellung der
landesplanerisch relevanten Festlegungen, (Abgrenzung zentraler
Versorgungsbereich Innenstadt; Sortimentslisten für die zentralen Versorgungsbereiche
Innenstadt und Kölner Straße)
Der Stadtrat Hillesheim wurde durch die BBE
Handelsberatung GmbH am 18.01.2023 auf den aktuellen Stand hinsichtlich der
Aufgabenstellung und Auftragsdurchführung für die Fortschreibung gebracht.
Schlussendlich wurde festgestellt, dass die Ziele 57 und
58 aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV) gewahrt sind.
Hinsichtlich des Nichtbeeinträchtigungsgebotes Ziel 60, wurde bereits mit der
Unteren Landesplanungsbehörde Kontakt aufgenommen. Das Ergebnis, ob die
Auswirkungsanalyse bzw. das Verträglichkeitsgutachten aus dem Jahr 2017 noch
Anwendung findet, steht noch aus.
Der Stadtrat Hillesheim hat die überarbeitete finale
Fassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes am 18.01.2023 beschlossen und
gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Fortschreibung zur Beschlussfassung
dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde sowie dem
Verbandsgemeinderat vorzulegen.
Der
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde hat sich mit der
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Hillesheim in
öffentlicher Sitzung am 06.02.2023 befasst und empfiehlt dem
Verbandsgemeinderat die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
der Stadt Hillesheim zu beschließen.
Die durch die BBE Handelsberatung erstellte Präsentation
sowie das Einzelhandels-
und Zentrenkonzept sind im Gremieninfoportal einsehbar. Nach kurzer
Vorstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch Fachbereichsleiter
Schwarz stellt Bürgermeister Böffgen nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung.