Sitzung: 23.02.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2-0035/23/01-022
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat
den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für den die Teilfortschreibung „FF-PVA
Auf Künscheid – Neroth“ zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit
der Ortsgemeinde die weitere Planung durchzuführen.
Sachverhalt:
In der Sitzung der Ortsgemeinde
Neroth am 14.09.2022 wurde durch die Projektentwickler die Freiflächen-Photovoltaikanlagen
(FF-PVA) im Bereich „Auf Künscheid“ vorgestellt. Der Ortsgemeinderat hat am
20.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.
Nach erfolgter Prüfung auf den
Kriterienkatalog scheint eine Realisierung von FF-PVA auf den Flächen im
Bereich „Auf Künscheid“, wie in der Anlage dargestellt, möglich, sodass die
Gemeinde beabsichtigt diese Flächen mit einer entsprechenden Bauleitplanung zu
überplanen. In die Planung soll die rot-umrandete Fläche einbezogen werden.
Diese Bauleitplanung ist
erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben
nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und
eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet
Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.
Die Ortsgemeinde hat in ihrer
Sitzung am 20.12.2022 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in diesem
Bereich der Verbandsgemeinde beantragt.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
der Verbandsgemeinde hat mit Beschluss vom 06.02.2023 dem
Verbandsgemeinderat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Ratsmitglied und Ortsbürgermeister
von Neroth, Herr Schommers, bemängelt das nahegelegene gemeindeeigene Flächen
nicht zur Realisierung von FF-PVA genutzt werden können und tut kund, dass er
sich der Beschlussfassung enthalten wird. Fachbereichsleiter Schwarz
informiert, dass die vorbenannten gemeindeeigenen Flächen nach dem
Kriterienkatalog leider nicht zur Verfügung stehen können.