Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für den die Teilfortschreibung „FF-PVA Auf Künscheid – Neroth“ zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit der Ortsgemeinde die weitere Planung durchzuführen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Ortsgemeinde Neroth am 14.09.2022 wurde durch die Projektentwickler die Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) im Bereich „Auf Künscheid“ vorgestellt. Der Ortsgemeinderat hat am 20.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.

 

Nach erfolgter Prüfung auf den Kriterienkatalog scheint eine Realisierung von FF-PVA auf den Flächen im Bereich „Auf Künscheid“, wie in der Anlage dargestellt, möglich, sodass die Gemeinde beabsichtigt diese Flächen mit einer entsprechenden Bauleitplanung zu überplanen. In die Planung soll die rot-umrandete Fläche einbezogen werden.

 

Diese Bauleitplanung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Die Ortsgemeinde hat in ihrer Sitzung am 20.12.2022 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich der Verbandsgemeinde beantragt.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde hat mit Beschluss vom 06.02.2023 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Ratsmitglied und Ortsbürgermeister von Neroth, Herr Schommers, bemängelt das nahegelegene gemeindeeigene Flächen nicht zur Realisierung von FF-PVA genutzt werden können und tut kund, dass er sich der Beschlussfassung enthalten wird. Fachbereichsleiter Schwarz informiert, dass die vorbenannten gemeindeeigenen Flächen nach dem Kriterienkatalog leider nicht zur Verfügung stehen können.