Sitzung: 23.02.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Befangen: 1
Vorlage: 1-0081/23/01-024
Nach § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz
sind u.a. die hauptamtlichen Bürgermeister verpflichtet, in einer öffentlichen
Sitzung die Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes
ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch
erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu informieren. Zuletzt ist
die Unterrichtung (Stand: 31.12.2021) in der Sitzung des Verbandsgemeinderates
am 31.03.2022 erfolgt.
Die von
Bürgermeister Hans Peter Böffgen im vergangenen Jahr ausgeübten
Nebentätigkeiten und Ehrenämter sind aus der beiliegenden Auflistung
ersichtlich. Diese Nebentätigkeiten und Ehrenämter werden regelmäßig auch der
Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.
Die
Auflistung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter ist der Niederschrift zur
heutigen Sitzung beigefügt. Weiterhin erfolgt eine Veröffentlichung unter
Aktuelles > Bekanntmachungen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde
Gerolstein (www.gerolstein.de).
Das Stimmrecht von Bürgermeister Böffgen ruht bei
der Beschlussfassung.