Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat nimmt die vom Bürgermeister vorgelegte Auflistung seiner Nebentätigkeiten und Ehrenämter zur Kenntnis. Die Verwaltung wird um Veröffentlichung nach § 119 Abs. 3 LBG gebeten.


Sachverhalt:

 

Nach § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz sind u.a. die hauptamtlichen Bürgermeister verpflichtet, in einer öffentlichen Sitzung die Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu informieren. Zuletzt ist die Unterrichtung (Stand: 31.12.2021) in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 31.03.2022 erfolgt.

 

Die von Bürgermeister Hans Peter Böffgen im vergangenen Jahr ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sind aus der beiliegenden Auflistung ersichtlich. Diese Nebentätigkeiten und Ehrenämter werden regelmäßig auch der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.

 

Die Auflistung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter ist der Niederschrift zur heutigen Sitzung beigefügt. Weiterhin erfolgt eine Veröffentlichung unter Aktuelles > Bekanntmachungen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Gerolstein (www.gerolstein.de).

 

Das Stimmrecht von Bürgermeister Böffgen ruht bei der Beschlussfassung.