Sitzung: 15.03.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 1-0024/23/15-001
Beschluss:
Der Stadtrat genehmigt die
Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Bernardy – Architekten und Ingenieure Aachener Straße 9 54576 Hillesheim |
21.12.2022 |
300,00 € |
Neuer Soccer-Platz Hillesheim- Sportpark 2022 |
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der
Genehmigung durch den Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann
Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 €
übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die
Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei
denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung
seines Namens gebeten hat.