Sitzung: 14.02.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2-0032/23/33-004
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Scheid stimmt der
Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Scheid,
Flur 6, Parzelle 101/4 zu.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Scheid liegt eine
Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Gemarkung Scheid, Flur
6, Parzelle 101/4 vor.
Das Vorhaben liegt im
Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes und ist als Mischgebiet ausgewiesen.
Ein Bebauungsplan existiert für
diesen Bereich nicht.
Der Neubau soll in zweiter Reihe
errichtet werden. Die wegemäßige Erschließung ist durch ein Geh- und Fahrrecht
über das Grundstück 101/1 vorhanden und gesichert.
(anbei Auszug aus der
Liegenschaftskarte)
Zuständige Behörde für die
Bauvoranfrage ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel.