Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde Scheid stimmt der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Scheid, Flur 6, Parzelle 101/4 zu.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde Scheid liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Gemarkung Scheid, Flur 6, Parzelle 101/4 vor.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes und ist als Mischgebiet ausgewiesen.

Ein Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht.

 

Der Neubau soll in zweiter Reihe errichtet werden. Die wegemäßige Erschließung ist durch ein Geh- und Fahrrecht über das Grundstück 101/1 vorhanden und gesichert.

(anbei Auszug aus der Liegenschaftskarte)

 

Zuständige Behörde für die Bauvoranfrage ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel.