Sachverhalt:
Herr Dr. Florian Dunkel ist als
Ratsmitglied der Stadt Gerolstein (CDU-Fraktion) zurückgetreten. Hierdurch ist
die vakante Position im Stadtrat Gerolstein neu zu besetzen.
Gemäß dem Wahlergebnis vom 4. Juni
2019 ist Herr Günter Krämer der nächste Nachrücker für die vorgenannte
Stadtratsfraktion. Herr Krämer wurde schriftlich über seine Wahl in den
Stadtrat Gerolstein benachrichtigt und hat mit Dokument vom 25. Januar 2023
seine Annahme der Wahl erklärt.
Gemäß § 30 der Gemeindeordnung
(GemO) verpflichtet der Stadtbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem
Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Stadt durch Handschlag auf die
gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
„Nach § 30 Abs. 1 der
Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier
nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung
auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in
nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese
Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung
verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der
Stadt. Dies bedeutet, dass die Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter
gegenüber der Stadt nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine
gesetzliche Vertretung handelt.“
Die Pflichten der Ratsmitglieder
ergeben sich insbesondere aus:
§ 20 GemO, Schweigepflicht,
§ 21 GemO, Treuepflicht,
§ 22 GemO, Ausschließungsgründe,
sowie
§ 30 GemO, Rechte und Pflichten
der Ratsmitglieder.
Unter Hinweis auf die
entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnungen wird Herr Krämer von
Stadtbürgermeister Schneider verpflichtet.