Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Herr Dr. Florian Dunkel ist als Ratsmitglied der Stadt Gerolstein (CDU-Fraktion) zurückgetreten. Hierdurch ist die vakante Position im Stadtrat Gerolstein neu zu besetzen.

 

Gemäß dem Wahlergebnis vom 4. Juni 2019 ist Herr Günter Krämer der nächste Nachrücker für die vorgenannte Stadtratsfraktion. Herr Krämer wurde schriftlich über seine Wahl in den Stadtrat Gerolstein benachrichtigt und hat mit Dokument vom 25. Januar 2023 seine Annahme der Wahl erklärt.

 

Gemäß § 30 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der Stadtbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Stadt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Stadt. Dies bedeutet, dass die Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Stadt nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:

 

§ 20 GemO, Schweigepflicht,

§ 21 GemO, Treuepflicht,

§ 22 GemO, Ausschließungsgründe, sowie

§ 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.

 

Unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnungen wird Herr Krämer von Stadtbürgermeister Schneider verpflichtet.