Sitzung: 15.02.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: Beschlussfassung vertagt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0025/23/36-004
Beschluss:
Ratsmitglied Juchems stellt den Antrag
auf Vertragung des Tagesordnungspunktes.
Sachverhalt:
Es liegt eine
Bauvoranfrage zum Neubau von vier Wohnhäusern als Erweiterung zur Bauvoranfrage
vom 18.11.2021 auf dem Grundstück Flur 11, Flurstück 23, an der L25, vor. Das
Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Nach § 35 BauGB ist ein Vorhaben im
Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die
ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb dient oder einem Betrieb der gartenbaulichen
Erzeugung dient. (sogen. Privilegierung). Die wegemäßige Erschließung über die
L25 ist genauer zu prüfen. Zuständig für die Baugenehmigung ist die
Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Kreisverwaltung prüft, ob
eine Privilegierung des Vorhabens vorliegt.
Einer Bauvoranfrage zum Neubau von
drei Wohngebäuden auf dem gleichen Grundstück wurde bereits in der Sitzung vom
06.04.2021 einstimmig zugestimmt.
Flächennutzungsplan: