Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Ratsmitglied Juchems stellt den Antrag auf Vertragung des Tagesordnungspunktes.

 


Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau von vier Wohnhäusern als Erweiterung zur Bauvoranfrage vom 18.11.2021 auf dem Grundstück Flur 11, Flurstück 23, an der L25, vor. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Nach § 35 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient. (sogen. Privilegierung). Die wegemäßige Erschließung über die L25 ist genauer zu prüfen. Zuständig für die Baugenehmigung ist die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Kreisverwaltung prüft, ob eine Privilegierung des Vorhabens vorliegt.

 

Einer Bauvoranfrage zum Neubau von drei Wohngebäuden auf dem gleichen Grundstück wurde bereits in der Sitzung vom 06.04.2021 einstimmig zugestimmt.

 


 

 

Flächennutzungsplan: