Sitzung: 06.02.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage: 1-0053/23/01-016
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist
nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung
konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen
Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden. Zur Finanzierung der
vorgeschlagenen Maßnahmen stehen - neben originären Eigenmitteln - im
Wesentlichen folgende Optionen zur Verfügung:
a) Im Rahmen der Kommunalen Klima-Offensive
wird das Land flankierend zum KKP über das Kommunale Investitionsprogramm
Klimaschutz und Innovation (KIPKI) den Kommunen 2023 insgesamt 180 Mio. Euro
zur Verfügung stellen; davon entfallen auf die Verbandsgemeinde Gerolstein und
die angeschlossenen Ortsgemeinden rd. 900.000 €.
b) Weitere maßgebliche Finanzierungsquellen
sind daneben öffentliche Fördermittel aus den einschlägigen Förderprogrammen
des Landes, des Bundes oder der EU. Eine möglichst weitgehende Ausnutzung
dieser Fördermöglichkeiten ist zentraler Gegenstand und Zielsetzung des
begleitenden Beratungsangebots aus dem KKP heraus.
Beschluss:
Der
Bau, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden
umfassenden Beschluss zu fassen:
Die Verbandsgemeinde Gerolstein tritt
dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten
sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu
verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele
und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
1) Klimaschutzstrategie
/-konzept für die VG Gerolstein einschl. Optimierung der verwaltungsinternen
Abläufe
2) Einführung
/ Optimierung eines systematischen Energiemanagements
3) Realisierung
/ Beteiligung / Betreibung von Erneuerbare Energien-Anlagen
4) Unterstützung
und Schaffung von attraktiven Maßnahmen im Bereich der Mobilität in der VG
Gerolstein
5) Energetische
Sanierung / Optimierung von Gebäuden.
Auf dieser Basis wird die Verwaltung
beauftragt,
Ø
die
vollständige Beitrittserklärung (siehe Anlage 4) gemäß diesem Beschluss in der
vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
Ø
zu
prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in
Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern
sowie
Ø
entsprechende
personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur
bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu
unterstützen.
Sachverhalt:
1. Gegenstand
und Ziel des Beschlusses …
…
ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot
wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land ausgearbeitet. Mit dem Beitritt
verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
(Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken)
bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu
forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen.
Hierzu
benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese
sind Ausgangspunkt für eine individuelle und
„maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf
die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten
wird.
2. Allgemeiner
Hintergrund
Im
Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum
Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis
spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu
beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5
Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch
geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.
Dazu
bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und
gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn
auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen
Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung
erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV.
Die
Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die
Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das
federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz
Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und
Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt,
gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die
Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).
3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts
Der
Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen
Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im
Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu
den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die
Landesregierung die
4. Bisherige
Aktivitäten
Die
Verbandsgemeinde Gerolstein hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum
Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung
eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere
Ø
Energetische
Sanierung von Gebäuden der VG Gerolstein (beispielhaft seien aufgeführt:
Turnhallen Jünkerath, Lissendorf, Stadtkyll, Rathaus Hillesheim, Teile der RS+
in Jünkerath und Hillesheim)
Ø
Nutzung
von alternativen Energieträgern (z. B. Installation von Hackschnitzelanlagen in
verschiedenen Gebäuden der VG)
Ø
Teilfortschreibung
des FNP Gerolstein für erneuerbare Energien (mit der Ausweisung von weiteren
Eignungsflächen Windenergie, Steuerungsrahmen im Bereich der FF-PVA)
Ø
Erstellung
von Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepten - HWSK (für alle Gemeinden der VG
Gerolstein soll ein HWSK erstellt werden, wobei für ¾ der Gemeinden bereits
Aufträge erteilt werden sind)
Ø
und
vieles mehr…
5. Verstärktes
Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts
Mit
dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden,
unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an
Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt
jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu
diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff
zu nehmen beabsichtigt. Für unsere Kommune kommen dazu folgende
in Betracht:
1) Klimaschutzstrategie
/-konzept für die VG Gerolstein einschl. Optimierung der verwaltungsinternen
Abläufe
2) Einführung
/ Optimierung eines systematischen Energiemanagements
3) Realisierung
/ Beteiligung / Betreibung von Erneuerbare Energien-Anlagen
4) Unterstützung
und Schaffung von attraktiven Maßnahmen im Bereich der Mobilität in der VG
Gerolstein
5) Energetische
Sanierung / Optimierung von Gebäuden.
(Die
v. g. Ziele / Maßnahmen sind in der Anlage 2 näher beschrieben und erläutert,
warum wir gerade diese Maßnahmen priorisieren – ein Orientierungsrahmen des
Landes ist als Anlage 3 beigefügt).
Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach
dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung
stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im
jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch
modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen,
effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten
Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur
zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an
Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang
nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen
Folgebeschlüsse gefasst.
Um
diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die
Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen
und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale
Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung
sicherstellen. Dies werden in der Verbandsgemeinde zunächst Arno Fasen und als
Vertretung Oliver Schwarz sein.
Der
Beitritt für diese Maßnahme ist kostenneutral, dennoch ist mit einem
Verwaltungsaufwand zu rechnen.
Ausschussmitglied
Schulz regt an, dass die Vorbildfunktion der Verbandsgemeinde bestmöglich im
Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert werden soll. Weiterhin sollte die
Auswahl der Projekte anhand €/KG Co²-Einsparung erfolgen.
Aus
Sicht von Herrn Kleppe fällt der Natur- und Artenschutz beim Klimaschutz immer
hinten runter. Der Natur- und Artenschutz sollte bei den Maßnahmen immer
mitbedacht werden.