Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt der 3. Änderung der Verbandsordnung des Forstverbands Obere Kyll zu.


Sachverhalt:

 

In der Verbandsversammlung vom 17.11.2021 hat der Forstverband beschlossen, den Forstverband für weitere Gemeinden aus der Verbandsgemeinde Gerolstein zu öffnen und aktiv auf die Gemeinden zuzugehen und für deren Beitritt zu werben.

 

Dies ist erfolgt und die Gemeinden Kalenborn-Scheuern und Duppach haben im November bzw. Dezember 2022 per Ratsbeschluss den Beitritt zum Forstverband beschlossen. Der Beitrittsvollzug erfordert eine Änderung der Verbandsordnung. Zudem hat die Ortsgemeinde Hallschlag ihren Austritt aus dem Forstverband zum 31.12.2023 beantragt, was ebenso entsprechend in der Verbandsordnung berücksichtigt werden muss.

 

Neben der Änderung der Verbandsmitglieder wurden formelle Änderungen mit aufgenommen, da sich die Verbandsordnung textlich noch auf die Verbandsgemeinde Obere Kyll bezogen hat.

 

Der Entwurf der 3. Änderung der Verbandsordnung ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Das rückwirkende Inkrafttreten der 3. Änderung der Verbandsordnung zum 01.01.2023 ist nach Auskunft der Errichtungsbehörde zulässig.

 

Die Änderung der Verbandsordnung bedarf des zustimmenden Beschlusses der Verbandsversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit, der Zustimmung der Errichtungsbehörde (Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel) sowie den zustimmenden Beschlüssen aller Räte der bisherigen Verbandsmitglieder.

 

Die Verbandsversammlung des Forstverbandes hat am 31.01.2023 die 3. Änderung der Verbandsordnung beschlossen. Nunmehr hat die Ortsgemeinde Stadtkyll hierüber zu beraten und zu entscheiden.

Anschließend wird, nach Vorlage aller zustimmenden Beschlüsse der Verbandsmitglieder, die Zustimmung der Errichtungsbehörde eingeholt. Nach deren Zustimmung erfolgt die Bekanntmachung der 3. Änderung der Verbandsordnung und damit geht das Inkrafttreten dieser Änderung zu den dort genannten Zeitpunkten einher.