Sitzung: 22.02.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0018/23/12-008
Beschluss:
Der
Bauausschuss ermächtigt den Stadtbürgermeister, zusammen mit den Beigeordneten
die Prüfung und Ausschreibung der PV-Anlagen für die in der Tabelle grün
hinterlegten wie auch gelb hinterlegten Gebäude unter Berücksichtigung von
Wall-Boxen zu übernehmen.
Sachverhalt:
Durch den Bauausschuss wurde die Verwaltung am 27.07.2022
damit beauftragt die städtischen Gebäude grundsätzlich auf eine Installation
von PV-Anlagen zu überprüfen. Zwischenzeitlich hat sich bei Teileinspeisung die
Vergütung von ca. 6,2ct/kWh auf 8,2ct/kWh (bis 10kWp) sowie bei Volleinspeisung
auf 13ct/kWh erhöht. Zusätzlich sind die spezifischen Stromkosten stark
angestiegen.
In der beigefügten Tabelle sind sämtliche städtische
Gebäude aufgeführt mit einer Beurteilung für eine sinnvolle PV-Anlage
Installation. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Dachaufbau, Verschattungen,
Eigenverbrauch, etc.) haben nach Ansicht der Verwaltung lediglich fünf Gebäude
großen Potential und fünf weitere ein mittleres Potential für eine PV-Anlage.
Aus diesem Grund wurden die zehn Gebäude mithilfe des Solarkatasters unter
Berücksichtigung einer hohen Eigenverbrauchsquote überprüft. Hierfür wurde der
Stromverbrauch der letzten drei Jahre und ein abgeschätzter Lastverlauf zu
Grunde gelegt.
Insbesondere durch die erhöhte Einspeisevergütung der EEG
2023 bei PV-Anlagen mit Volleinspeisung sind auch Gebäude ohne hohem
Eigenverbrauch wirtschaftlich mit PV-Anlage auszustatten. Aus diesem Grund
wurden die zehn Gebäude ebenfalls für eine Volleinspeisung überprüft.
Abhängig vom Ziel des Bauausschusses (hohe
Einspeisevergütung bis zur Volleinspeisung) sind im weiteren Verlauf
unterschiedliche Gebäude zu betrachten (s. Tabelle).
Für den Fall, dass seitens der Stadt Gerolstein die
Installation von PV-Anlagen weiter betrachtet werden will, ist durch die Stadt
Gerolstein ein Ingenieurbüro mit der Prüfung und Planung zu beauftragen oder
die Ausschreibung und Bauleitung in Eigenregie durchzuführen. Des Weiteren muss
neben der Aufstellfläche die Elektrohauptverteilung sowie die Dachstatik
überprüft werden. Seitens der Verbandsgemeinde ist, aufgrund der hohen Anzahl
von Projekten, keine weitere Betreuung/Planung möglich.
Die berücksichtigten Kosten im Solarkataster beinhalten
lediglich eine Abschätzung für die Montage der PV-Anlage. Es sind keine Kosten
für die Planung aufgeführt/enthalten.
Die aufgeführten Kosten sind netto-Beträge.
Für die zehn aufgeführten Gebäude ist eine
Solarthermie-Anlage aus folgenden Gründen nicht wirtschaftlich:
-
Bauhof, Dorfgemeinschaftshäuser: zu geringe
Nutzung, insbesondere Warmwasser
-
KiTa Alter Markt: Die optimale Dachfläche
wird für die PV-Anlage verwendet. Des Weiteren ist nur sehr wenig Platz im
Technikraum wodurch sich diese nicht wirtschaftlich darstellen lässt.
-
KiTa Kleine Helden: Die Grundlast inkl.
Warmwasserbedarf wird übers BHKW abgedeckt. Eine genauere Überprüfung kann ggf.
im Nachgang durchgeführt werden.
Für das Dorfgemeinschaftshaus Müllenborn kann im Zuge der
Erweiterung der KiTa eine Überprüfung stattfinden sowie eine effiziente Einbindung
in die Wärmeversorgungsanlage.
Frank
Kerner fragt nach, über welchen Zeitraum der Eigenverbrauch ermittelt wurde, da
in den letzten zwei Jahren der Verbrauch z. B. in den Gemeindehäusern sehr viel
geringer war. Seitens des Bauausschusses wird die Notwendigkeit der
Beauftragung von Ingenieurbüros bezweifelt, da hierdurch sehr hohe Kosten
anfallen würden. Die Installation von Wall-Box-Anschlüssen sollte
berücksichtigt werden. (z. B. Bauhof
Stadt Gerolstein als Grundlage für ein E-Auto für den Bauhofleiter.