Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Hallschlag stimmt der Beauftragung des Nachtrags Nr. 3 der Fa. Josef Scheiff GmbH & Co. KG zu. Die Auftragssumme beträgt gemäß angefallener Massen brutto 17.460,99 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel stehen in der Maßnahme zur Verfügung.


Sachverhalt:

 

Die Arbeiten zum Ausbau der Sonnenstraße sind abgeschlossen. Die VOB-Abnahme fand am 01.12.2022 statt. Dabei wurden keine Mängel festgestellt.

 

Die Fa. Josef Scheiff GmbH & Co. KG hat mit dem Schreiben vom 17.11.2022 das Nachtragsangebot Nr. 03 vorgelegt. Dieses enthält Mehrkosten durch Preissteigerungen aufgrund der Auswirkungen des Angriffskrieges in der Ukraine. Die Fa. Scheiff bittet in Ihren Schreiben um eine Anpassung der Vertragspreise wegen Änderung/Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB.

 

Die Möglichkeit einer Anpassung wird durch das Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom März 2022 auf “rechtliche Füße“ gestellt. Um eine einheitliche Regelung in der VG Gerolstein umzusetzen, wurden eine „vereinfachte Kostengleitung“ mit folgendem Ansatz angesetzt.

 

-          Ab 20 % Preissteigerung in der Einzelposition Position wird die Preissteigerung anerkannt

-          Maßgeblicher Preis ist über Rechnungen nachzuweisen

-          Grundlage bilden die übersandten Daten aus der ursprünglichen Kalkulation

 

Das Nachtragsnagebot der Fa. Scheiff wurde auf die vorgenannten Punkte geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Nachtragsposition 9.3.40 nicht den Vorgaben entspricht und daher gestrichen wird. Die Angebotssumme reduziert sich demnach von brutto 19.795,23 Euro auf 18.142,09 Euro.

 

Nach Feststellung der angefallenen Massen beträgt der eigentliche Endbetrag brutto 17.460,99 Euro.