Sitzung: 02.02.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-0020/23/14-003
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Hallschlag stimmt
der Beauftragung des Nachtrags Nr. 3 der Fa. Josef Scheiff GmbH & Co. KG
zu. Die Auftragssumme beträgt gemäß angefallener Massen brutto 17.460,99
Euro.
Die erforderlichen Mittel stehen in
der Maßnahme zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die Arbeiten zum Ausbau der
Sonnenstraße sind abgeschlossen. Die VOB-Abnahme fand am 01.12.2022 statt. Dabei
wurden keine Mängel festgestellt.
Die Fa. Josef Scheiff GmbH &
Co. KG hat mit dem Schreiben vom 17.11.2022 das Nachtragsangebot Nr. 03
vorgelegt. Dieses enthält Mehrkosten durch Preissteigerungen aufgrund der
Auswirkungen des Angriffskrieges in der Ukraine. Die Fa. Scheiff bittet in
Ihren Schreiben um eine Anpassung der Vertragspreise wegen Änderung/Störung der
Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB.
Die Möglichkeit einer Anpassung
wird durch das Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen vom März 2022 auf “rechtliche Füße“ gestellt. Um eine einheitliche
Regelung in der VG Gerolstein umzusetzen, wurden eine „vereinfachte
Kostengleitung“ mit folgendem Ansatz angesetzt.
-
Ab 20 % Preissteigerung in der
Einzelposition Position wird die Preissteigerung anerkannt
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Maßgeblicher Preis ist über
Rechnungen nachzuweisen
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Grundlage bilden die übersandten
Daten aus der ursprünglichen Kalkulation
Das Nachtragsnagebot der Fa.
Scheiff wurde auf die vorgenannten Punkte geprüft. Dabei wurde festgestellt,
dass die Nachtragsposition 9.3.40 nicht den Vorgaben entspricht und daher
gestrichen wird. Die Angebotssumme reduziert sich demnach von brutto 19.795,23
Euro auf 18.142,09 Euro.
Nach Feststellung der angefallenen
Massen beträgt der eigentliche Endbetrag brutto 17.460,99 Euro.