Beschluss: zur Kenntnis genommen

1)      Anschaffung Geschwindigkeitsmesstafeln

Ø  Bedarf der Zustimmung/Genehmigung

Ø  Kosten verbleiben bei der Ortsgemeinde

Ø  Finanzbedarf lässt sich derzeit nicht im Haushalt unterbringen

 

 

2)      Radweg entlang der K69

Ø  Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h bis zur Ausfahrt Lindenstraße, erneut beantragt über die Umsetzungen aus dem Radwegekonzept.