Sitzung: 28.02.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: 2-0014/23/39-001
Beschluss:
Nach sehr eingehender Diskussion
stimmt der Ortsgemeinderat, dem vorliegenden Entwurf vom Juni 2022 zu und
ermächtigt die Vorsitzende, das Konzept auf der Homepage der Ortsgemeinde zu
veröffentlichen.
Außerdem
sollen vorrangig folgende Baumaßnahmen aus der beiliegenden Tabelle mit
folgender Priorität umgesetzt werden:
1.
Retentionsmulden Wiesbaum (Krucheler) und
Mirbach (an der L 26) anlegen + Errichtung eines Treibgutfangs
2.
Wiesbaum: Aufweitung des Straßengrabens der
K69 für Notabflussweg,
Mirbach: Verwallung der Geländemulden,
Retentionsmulden entlang der L26
3.
Renaturierung des Mirbach oberhalb der L26
Hinweis
der Verwaltung:
Geförderte Maßnahmen dürfen
grundsätzlich erst begonnen werden, wenn Planreife und ein Förderbescheid
vorliegt sowie die Finanzierung des Eigenanteils gesichert ist. Die Betreuung
durch ein Fachbüro wird empfohlen.
Für die Verbesserung des
Wasserrückhaltes in der Fläche existiert ein Förderbudget für sämtliche
Maßnahmen innerhalb der Verbandsgemeinde Gerolstein von 250.000 € bis 2026.
Daher muss über die Verteilung dieser Mittel abschließend im zuständigen
Ausschuss der Verbandsgemeinde beraten werden. Unabhängig davon können kleinere
Rückhaltebecken auch gem. Ziffer 2.7. gefördert werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Muss
im Zuge der Planung geklärt werden.
Sachverhalt:
Das örtliche Hochwasser- und
Starkregenvorsorgekonzept wurde vom Büro BGH Plan erarbeitet und in den Jahren
2021 und 2022 mit allen Beteiligten abgestimmt. Der vorliegenden Fassung vom
Juni 2022 ist im nächsten Schritt durch den Ortsgemeinderat zuzustimmen.
Außerdem ist zu klären, welche der
vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen in welcher Reihenfolge umgesetzt werden
sollen. Hierzu empfiehlt es sich, eine Prioritätenliste zu erstellen. Folgende
bauliche Maßnahmen ergeben sich aus dem Konzept:
Unabhängig davon, können
zahlreiche Maßnahmen der Ortsgemeinde, der Anlieger oder der
Straßenbauverwaltung im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden
(Objektschutz, Pflegemaßnahmen, Bankette putzen p.p.)