Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Nach sehr eingehender Diskussion stimmt der Ortsgemeinderat, dem vorliegenden Entwurf vom Juni 2022 zu und ermächtigt die Vorsitzende, das Konzept auf der Homepage der Ortsgemeinde zu veröffentlichen.

 

Außerdem sollen vorrangig folgende Baumaßnahmen aus der beiliegenden Tabelle mit folgender Priorität umgesetzt werden:

 

1.       Retentionsmulden Wiesbaum (Krucheler) und Mirbach (an der L 26) anlegen + Errichtung eines Treibgutfangs

 

2.       Wiesbaum: Aufweitung des Straßengrabens der K69 für Notabflussweg,

Mirbach: Verwallung der Geländemulden, Retentionsmulden entlang der L26

 

3.       Renaturierung des Mirbach oberhalb der L26

 

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Geförderte Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst begonnen werden, wenn Planreife und ein Förderbescheid vorliegt sowie die Finanzierung des Eigenanteils gesichert ist. Die Betreuung durch ein Fachbüro wird empfohlen.

 

Für die Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche existiert ein Förderbudget für sämtliche Maßnahmen innerhalb der Verbandsgemeinde Gerolstein von 250.000 € bis 2026. Daher muss über die Verteilung dieser Mittel abschließend im zuständigen Ausschuss der Verbandsgemeinde beraten werden. Unabhängig davon können kleinere Rückhaltebecken auch gem. Ziffer 2.7. gefördert werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Muss im Zuge der Planung geklärt werden.

 


Sachverhalt:

 

Das örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept wurde vom Büro BGH Plan erarbeitet und in den Jahren 2021 und 2022 mit allen Beteiligten abgestimmt. Der vorliegenden Fassung vom Juni 2022 ist im nächsten Schritt durch den Ortsgemeinderat zuzustimmen.

 

Außerdem ist zu klären, welche der vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen in welcher Reihenfolge umgesetzt werden sollen. Hierzu empfiehlt es sich, eine Prioritätenliste zu erstellen. Folgende bauliche Maßnahmen ergeben sich aus dem Konzept:

 

Ein Bild, das Tisch enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Unabhängig davon, können zahlreiche Maßnahmen der Ortsgemeinde, der Anlieger oder der Straßenbauverwaltung im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden (Objektschutz, Pflegemaßnahmen, Bankette putzen p.p.)