Sitzung: 06.02.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 2-0016/23/01-009
Beschluss:
Der
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde nimmt die
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Hillesheim zur
Kenntnis und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dieses final zu beschließen.
Sachverhalt:
Im Bereich des „Molkerei-Platzes“ in der Stadt Hillesheim
ist durch einen Investor die Ansiedlung von diversen Einzelhandelsbetrieben
vorgesehen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Hillesheim sieht für
die Straße „Am Stockberg“ im mittleren Bereich beiderseits die bauliche Nutzung
als Gewerbegebiet vor. Gemäß der städtebaulichen Konzeption ist es notwendig,
im Einklang mit den Zielen die bauliche Nutzung der bebauten und unbebauten
Parzellen beiderseits der Straße „Am Stockberg“ westlich des Friedhofs in
Mischbaufläche zu ändern. Für den Bereich, wo Einzelhandel angesiedelt werden
soll, ist die Klassifikation der Baunutzung als Sonderfläche notwendig. In der
Sitzung des Stadtrates Hillesheim am 23.03.2022, wurde der Beschluss über die
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für den Bereich „Alte
Molkerei“ gefasst. Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde durch
den Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 31.03.2022 beschlossen.
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Hillesheim am
29.06.2022, hat der Stadtrat Hillesheim auf Grundlage des seinerzeit
vorliegenden Entwurfes über das Einzelhandels- und Zentrenkonzept durch das
Büro bds Kommunalberatung aus Münster, die Durchführung des
Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschlossen. Das Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 12.08.2022 bis
einschl. 23.09.2022 statt. Die anschließenden im Rahmen der Behördenbeteiligung
eingegangenen Anregungen und Bedenken von der Unteren Landesplanungsbehörde in
Abstimmung mit der Planungsgemeinschaft Region Trier, sowie der IHK Trier
enthielten keine konzeptionellen Festlegungen die Infrage zu stellen waren. Da
das Büro bds Kommunalberatung aus Münster nicht mehr für die weiteren Ausführungen
bzw. die Finalisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zur Verfügung
stand, wurde durch die Stadtspitze auf Vorschlag der Verwaltung am 22.11.2022
der Auftrag an die BBE Handelsberatung GmbH aus Köln vergeben.
Für die Finalisierung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes mussten u.a. folgende Punkte überarbeitet werden:
-
zusammenfassende Darstellung der Angebots-
und Nachfragesituation;
-
Aktualisierung der Kaufkraftdaten und
Zentralitätskennziffern im räumlichen Bezug des Grundzentrums;
-
Zusammenfassende Darstellung der
landesplanerisch relevanten Festlegungen, (Abgrenzung zentraler
Versorgungsbereich Innenstadt; Sortimentslisten für die zentralen
Versorgungsbereiche Innenstadt und Kölner Straße)
Hierzu wurde durch die BBE Handelsberatung GmbH in
öffentlicher Sitzung des Stadtrates am 18.01.2023, durch Herrn Dipl.-Geogr.
Rainer Schmidt-Illguth der Rat auf den aktuellen Stand hinsichtlich der
Aufgabenstellung und Auftragsdurchführung für die Fortschreibung gebracht.
Schlussendlich wurde festgestellt, dass die Ziele 57 und
58 aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV) gewahrt sind.
Hinsichtlich des Nichtbeeinträchtigungsgebotes Ziel 60, wurde bereits mit der
Unteren Landesplanungsbehörde Kontakt aufgenommen. Das Ergebnis, ob die
Auswirkungsanalyse bzw. das Verträglichkeitsgutachten aus dem Jahr 2017 noch
Anwendung findet, steht noch aus. Der Stadtrat Hillesheim hat die seitens der
BBE Handelsberatung GmbH überarbeitete und in der Sitzung des Stadtrates
vorgestellte finale Fassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes am
18.01.2023 beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die
Fortschreibung zur Beschlussfassung dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der
Verbandsgemeinde sowie dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.
Die durch die BBE Handelsberatung vorgestellte
Präsentation, ist im Gremieninfoportal einsehbar.