Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für den Bebauungsplan „FF-PVA Auf Hirzberg“ (Flur 3) zu fassen. Die Verwaltung soll beauftragt werden nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit einem Investor das weitere Verfahren durchzuführen.

 

Die Ortsgemeinde beantragt zudem bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, damit die Bauleitplanung im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt werden kann.


Sachverhalt:

 

In den vergangenen Sitzungen wurde das Thema Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich der Gemarkung Feusdorf mehrfach beraten.

 

Entsprechend dem Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde Gerolstein sowie anhand der Vorstellungen durch die Projektierer ergeben sich zwei Flächen in der Gemarkung Feusdorf, auf welchen grundsätzlich FF-PVA realisiert werden können.

Die beiden Flächenkulissen sind in der Anlage zur Sitzungsvorlage dargestellt.

 

Zur Realisierung von FF-PVA ist die Durchführung eines vollständigen Bauleitplanverfahrens (Teilfortschreibung Flächennutzungsplan, Aufstellung Bebauungsplan mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ortsgemeinde zuständig, für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Verbandsgemeinde zuständig.