Sitzung: 01.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2-3502/22/11-201
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der
Ortsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für den Bebauungsplan
„FF-PVA Auf Hirzberg“ (Flur 3) zu fassen. Die Verwaltung soll beauftragt werden
nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit einem Investor das weitere
Verfahren durchzuführen.
Die Ortsgemeinde beantragt zudem bei
der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes, damit die Bauleitplanung im
Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt werden kann.
Sachverhalt:
In den vergangenen Sitzungen wurde das Thema
Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich der Gemarkung Feusdorf mehrfach
beraten.
Entsprechend dem Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde
Gerolstein sowie anhand der Vorstellungen durch die Projektierer ergeben sich
zwei Flächen in der Gemarkung Feusdorf, auf welchen grundsätzlich FF-PVA
realisiert werden können.
Die beiden Flächenkulissen sind in der Anlage zur
Sitzungsvorlage dargestellt.
Zur Realisierung von FF-PVA ist die Durchführung eines
vollständigen Bauleitplanverfahrens (Teilfortschreibung Flächennutzungsplan,
Aufstellung Bebauungsplan mit der Ausweisung als „Sondergebiet
Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen
keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die
Ortsgemeinde zuständig, für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
ist die Verbandsgemeinde zuständig.