Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Densborn nimmt die während der erneuten
verkürzten Offenlage sowie während der Beteiligung der betroffenen Behörden und
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis. Die
Abwägungsvorschläge werden durch den Ortsgemeinderat vollumfänglich übernommen
und der Textteil sowie die Begründung redaktionell ergänzt. Der Ortsgemeinderat
beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In den Feldern“ gem.
§ 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt nach Ausfertigung der
Planurkunde durch den Ortsbürgermeister, den Satzungsbeschluss zu
veröffentlichen.
Punkt
11 der Bauleitplanung:
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen
Ja:
7 Nein: 1 Enthaltungen: 2 Sonderinteresse: 1
Punkt
16 der Bauleitplanung:
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen
Ja:
7 Nein: 1 Enthaltungen: 2 Sonderinteresse: 1
Punkt
20 der Bauleitplanung:
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen
Ja:
7 Nein: 2 Enthaltungen: 1 Sonderinteresse: 1
Punkt
22 der Bauleitplanung:
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen
Ja:
7 Nein: 1 Enthaltungen: 2 Sonderinteresse: 1
Nr.
01 Einwender der Bauleitplanung:
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen
Ja:
7 Nein: 2 Enthaltungen: 1 Sonderinteresse: 1
Bei Lucas
Hermanns liegen Ausschließungsgründe vor.
Sachverhalt:
In
der Ortsgemeinde Densborn wurde vor einigen Jahren der Bebauungsplan
„Gewerbegebiet In den Feldern“ aufgestellt. Die letzte Änderung wurde im Jahr
2011 rechtskräftig. Eine dort ansässige Firma beabsichtigt nun, ihren Betrieb
zu erweitern. Neben einer neuen Produktionshalle, welche in dem bisher
festgesetzten Gewerbegebiet (GE) zulässig ist, soll zudem eine Pyrolyseanlage
etabliert werden. Hierfür ist eine Genehmigung gem.
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) notwendig, welche jedoch nur in einem
Industriegebiet (GI) erteilt werden kann. Insofern ist die Änderung des
Bebauungsplanes für den betreffenden Teilbereich erforderlich. Bei der
geplanten Anlage handelt es sich nicht um eine sog. „Störfallanlage“. Der
Nachweis diesbezüglich wird im Verfahren der zuvor benötigten Genehmigung gem.
BImSchG erbracht.
Die Festsetzung als Industriegebiet (GI) weicht nicht von den Darstellungen des
aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplans (FNP) ab, sodass dieser nicht
geändert werden muss. Jedoch muss der Bebauungsplan entsprechend geändert
werden.
Der
Ortsgemeinderat Densborn hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 den
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In den Feldern“ gefasst. Die 4. Änderung des
Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
In gleicher Sitzung wurde der Beschluss gefasst, die Planungsunterlagen zu
jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger
öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Der
Bebauungsplan „Gewerbegebiet In den Feldern – 4. Änderung“ hat zusammen mit der
Begründung, Textfestsetzungen und Planurkunde in der Zeit vom 21. Februar 2022
bis einschließlich 23. März 2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Gerolstein
ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher
Belange am Verfahren beteiligt. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens wurde
seinerzeit eine Stellungnahme eingereicht, wonach die Baugrenze aufgrund eines
anliegenden Nasslagerplatzes für Holz angepasst werden musste, da hier der
Abstand nicht eingehalten werden kann. Diese Änderung erforderte eine erneute
Offenlage der Planunterlagen. Daher hat der Ortsgemeinderat Densborn in seiner
Sitzung am 20.07.2022 eine erneute Offenlage gem. § 4a BauGB, unter Verkürzung
der Offenlagefrist auf zwei Wochen beschlossen. Die verkürzte öffentliche
Auslegung fand vom 05.09.22 bis einschl. 19.09.22 statt. Die von der Planung
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 02.09.22 angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Für die Fortführung des Bauleitverfahrens ist nunmehr die Abwägung zu den
während der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen erforderlich.