Sitzung: 22.02.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0015/23/12-007
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die in der
frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise zur
Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages
vollumfänglich übernommen. Die Planung wird entsprechend geändert. Die VG
Gerolstein wird gebeten den FLplan für den Bereich fortzuschreiben. Der BA
empfiehlt dem Stadtrat die Offenlage zu beschließen
Die Verbandsgemeinde Gerolstein wird
gebeten, den Flächennutzungsplan für den Planbereich fortzuschreiben.
Sachverhalt:
Die Eigentümer des Grundstückes
Gemarkung Oos, Flur 5, Flurstück-Nr. 23 beabsichtigen, den landwirtschaftlichen
Betrieb wieder aufzunehmen und auf dem Grundstück neue
Wohngebäude
der Betriebseigentümer zu errichten.
Das Grundstück liegt jedoch im
Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Errichtung von Wohngebäuden ist jedoch im Außenbereich
nicht zulässig
und –
solange der landwirtschaftliche Betrieb nicht im Vollerwerb betrieben wird –
nicht privilegiert, sodass das Vorhaben einer bauplanungsrechtlichen Grundlage
bedarf.
Die Vorhabenträger haben daher bei
der Stadt Gerolstein die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
beantragt und sich bereit erklärt, alle mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
verbundenen Kosten zu übernehmen.
Bebauungspläne sind gem. § 8 BauGB
aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im derzeit gültigen FNP ist das
betroffene Grundstück als Grünfläche
ausgewiesen. Da der vorgesehene Bebauungsplan von den Darstellungen im FNP
abweicht, ist eine parallele Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
erforderlich. Ein Bebauungsplan nach § 13b BauGB
(Einbeziehung von Außenbereichsflächen
zur Wohnnutzung) kommt im vorliegenden Falle nach eingehender Prüfung nicht in
Frage, da der unmittelbare Anschluss an die bestehende Ortslage fehlt.
Die Vorhabenträger haben ein
Planungsbüro mit der Erstellung eines Bebauungsplanes beauftragt. Der
Vorentwurf wurde im Bauausschuss der Stadt Gerolstein am 20.04.2022 beraten mit
der Empfehlung an den Stadtrat, die Planungen frühzeitig öffentlich auszulegen
und die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Der Stadtrat Gerolstein hat sich
in seiner Sitzung am 25.05.2022 der Empfehlung des Bauausschusses angeschlossen
und den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie
die frühzeitige Offenlage und Beteiligung der TöB gefasst.
Die Unterlagen haben in der Zeit
vom 04.07. bis 04.08.2022 öffentlich ausgelegen. Die betroffenen Behörden und
Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich am Verfahren beteiligt. Von
Seiten der Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen, aber
keine Bedenken erhoben worden.
Folgende Stellungnahmen sind
eingegangen:
Keine Bedenken wurden erhoben von:
·
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Schreiben vom 01.07.2022
·
Forstamt Gerolstein, E-Mail vom
04.07.2022
·
VGV Prüm; E-Mail vom 04.07.2022
·
Amprion GmbH, E-Mail vom
05.07.2022
·
Westnetz GmbH; E-Mail vom
05.07.2022
·
LBB Trier, Schreiben vom
12.07.2022
·
Deutsche Telekom; Schreiben vom
14.07.2022
·
Deutsche Flugsicherung; Schreiben
vom 14.07.2022
·
HWK Trier; Schreiben vom
20.07.2022
·
Vodafone Kabel Deutschland; E-Mail
vom 20.07.2022
·
DLR Eifel; Schreiebn vom
27.07.2022
·
Landwirtschaftskammer Trier;
Schreiben vom 27.07.2022
·
IHK Trier; Schreiben vom
28.07.2022
·
LBM Gerolstein; Schreiben vom
01.08.2022
·
Deutscher Wetterdienst; Schreiben
vom 02.08.2022
·
Bundesamt für Flugaufsicht;
Schreiben vom 02.08.2022
·
GDKE; Direktion Landesarchäologie;
E-Mail vom 03.08.2022
·
Hinweise wurden geäußert von:
·
SGD Nord, Regionalstelle
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz; Schreiben vom 05.07.2022
Abwägung hierzu siehe Anlage
·
Kreisverwaltung Vulkaneifel,
Brandschutzdienststelle; E-Mail vom 13.07.2022
Abwägung
hierzu siehe Anlage
·
Landesjagdverband; Schreiben vom
21.07.2022
Abwägung
hierzu siehe Anlage
·
Verbandsgemeindewerke Gerolstein;
E-Mail vom 25.07.2022
·
Landesamt für Geologie und
Bergbau; Schreiben vom 04.08.2022
Die Hinweise werden in der Planung
entsprechend berücksichtigt.
Wie bereits in der Sitzung am
25.05.2022 angedeutet, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu
ändern. Für die Fortschreibung des FNP ist die Verbandsgemeinde Gerolstein
zuständig.