Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der

Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Kreissparkasse Vulkaneifel

Leopoldstraße 13

54550 Daun

20.12.2022

500,00 €

Spende für

Weihnachtsmarkt

Kerpen 2022

Geldspende

Portlandzementwerk Wotan H. Schneider K.G.
Unten im Hähnchen 1
54579 Üxheim

23.01.2023

1.000,00 €

Spende für Ruhebänke

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.