Sitzung: 07.02.2023 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 4-0007/23/01-008
Finanzielle Auswirkungen:
Im
Wirtschaftsplan 2023 sind die Mittel unter folgenden Investitionsnummern
finanziert:
Investitionsnummer |
Bezeichnung |
Ansatz |
81-2021-04 |
Abwasserbeseitigung OS
Hillesheim, Baugebiet „Auf Stockweg im Berg“ |
579.000 €
brutto |
80-2021-04 |
Wasserversorgung Erweiterung
ON Hillesheim, Baugebiet „Auf Stockweg im Berg“ |
147.000 €
netto |
Beschluss:
Der
Werksausschuss beschließt, die Arbeiten zur Erschließung des Baugebietes als
Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Hillesheim durchzuführen. Die Werkleitung
wird ermächtigt, die Leistungsphasen 1-9 analog der Stadt an das Ingenieurbüro
IBS GbR aus Alflen sowie die Bauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter über
die Gesamtmaßnahme nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des
Vulkaneifelkreises zu vergeben.
Sachverhalt:
Die
Stadt Hillesheim plant in 2023 die Erschließung des Baugebietes „Auf Stockweg
im Berg“ nordwestlich der Stadt. Mit der Planung für den Straßenbau ist das
Ingenieurbüro IBS GbR aus Alflen von der Stadt Hillesheim beauftragt. Die
Leistungen für Ausschreibung und Bauleitung sollen in Kürze beauftragt werden.
Die Erschließung des Baugebietes soll im Endausbau erfolgen.
Die
Entwässerung des Baugebietes ist im Trennsystem vorgesehen. Der geplante
Schmutzwasserkanal DN 250 ist auf einer Länge von rd. 300 m zu verlegen und
soll an die Mischwasserkanalisation im Lerchenweg angeschlossen werden. Der
Regenwasserkanal ist in DN 300 und 400 auszuführen und soll auf einer Länge von
rd. 280 m verlegt werden. Der Anschluss erfolgt an ein neu geplantes
Regenrückhaltebecken mit einem Stauvolumen von rd. 120 m³. Das anfallende
Niederschlagswasser wird in diesen Becken vorübergehend gespeichert und
verlangsamt somit die Einleitung in die darunterliegende Mischwasserkanalisation
in den Lerchenweg. Die Ausführung dieser Anlage richtet sich nach den
wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen und Vorgaben zur
Niederschlagswasserversickerung/-rückhaltung durch die Obere Wasserbehörde (SGD
Nord).
Die
Trinkwasserhauptleitungen sollen in duktilem Gusseisen DN 100 ausgeführt
werden. Durch den Endausbau ist es erforderlich, ebenfalls die
Wasserhausanschlussleitungen bis auf die Grundstücke zu verlegen. Die
Verlegearbeiten erfolgen in Eigenleistung durch die VG-Werke.