Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Wirtschaftsplan 2023 sind die Mittel unter folgenden Investitionsnummern finanziert:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Ansatz

81-2021-04

Abwasserbeseitigung

OS Hillesheim, Baugebiet „Auf Stockweg im Berg“

579.000 € brutto

80-2021-04

Wasserversorgung

Erweiterung ON Hillesheim, Baugebiet „Auf Stockweg im Berg“

147.000 € netto

 

 

Beschluss:

 

Der Werksausschuss beschließt, die Arbeiten zur Erschließung des Baugebietes als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Hillesheim durchzuführen. Die Werkleitung wird ermächtigt, die Leistungsphasen 1-9 analog der Stadt an das Ingenieurbüro IBS GbR aus Alflen sowie die Bauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter über die Gesamtmaßnahme nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Vulkaneifelkreises zu vergeben.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Hillesheim plant in 2023 die Erschließung des Baugebietes „Auf Stockweg im Berg“ nordwestlich der Stadt. Mit der Planung für den Straßenbau ist das Ingenieurbüro IBS GbR aus Alflen von der Stadt Hillesheim beauftragt. Die Leistungen für Ausschreibung und Bauleitung sollen in Kürze beauftragt werden. Die Erschließung des Baugebietes soll im Endausbau erfolgen.

 

 

Die Entwässerung des Baugebietes ist im Trennsystem vorgesehen. Der geplante Schmutzwasserkanal DN 250 ist auf einer Länge von rd. 300 m zu verlegen und soll an die Mischwasserkanalisation im Lerchenweg angeschlossen werden. Der Regenwasserkanal ist in DN 300 und 400 auszuführen und soll auf einer Länge von rd. 280 m verlegt werden. Der Anschluss erfolgt an ein neu geplantes Regenrückhaltebecken mit einem Stauvolumen von rd. 120 m³. Das anfallende Niederschlagswasser wird in diesen Becken vorübergehend gespeichert und verlangsamt somit die Einleitung in die darunterliegende Mischwasserkanalisation in den Lerchenweg. Die Ausführung dieser Anlage richtet sich nach den wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen und Vorgaben zur Niederschlagswasserversickerung/-rückhaltung durch die Obere Wasserbehörde (SGD Nord).

 

Die Trinkwasserhauptleitungen sollen in duktilem Gusseisen DN 100 ausgeführt werden. Durch den Endausbau ist es erforderlich, ebenfalls die Wasserhausanschlussleitungen bis auf die Grundstücke zu verlegen. Die Verlegearbeiten erfolgen in Eigenleistung durch die VG-Werke.