Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll (Gedächtniswald Jünkerath) und billigt den Erläuterungsbericht.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll (Gedächtniswald Jünkerath) bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel zur Genehmigung vorzulegen und zur Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, damit diese Änderung wirksam wird.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 22. Oktober 2009 hat der Verbandsgemeinderat über die im Rahmen der Offenlage / Behördenbeteiligung vorgetragen Stellungnahmen zu der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll (Gedächtniswald Jünkerath) beraten. Eine Änderung des Entwurfes war auf Grund dieser Beratung nicht erforderlich, so dass die Verwaltung beauftragt worden ist, die Zustimmung von den durch die Änderungen betroffene bzw. benachbarten Ortsgemeinden einzuholen.

 

Die Ortsgemeinderäte der Ortsgemeinden Esch, Feusdorf, Gönnersdorf, Jünkerath, Schüller und Stadtkyll haben in der Zwischenzeit über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll (Gedächtniswald Jünkerath) beraten und ihre Zustimmung zu dieser Planänderung gem. § 67 Abs. 2 GemO erteilt.

 

Aus diesem Grunde kann nun der abschließende Beschluss gefasst werden und anschließend diese 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisverwaltung Vulkaneifel gem. § 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst nach der Genehmigung wird die Änderung durch öffentliche Bekanntmachung wirksam.