Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendung:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der Zuwendung

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

DIVERSE Spender

(Betrag aus Verkaufserlösen Kinderflohmarkt)

19.12.2022

470,07 €

Spende für Kita "Rappelkiste" Kalenborn-Scheuern

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.

 

Ortsbürgermeister Johnen weist darauf hin, dass die Kita „Rappelkiste“ einen Förderverein gegründet hat und daher zukünftig die Genehmigung von Zuwendungen durch den Ortsgemeinderat entbehrlich ist.