Sitzung: 28.02.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-0033/23/18-004
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendung:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang
der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
DIVERSE Spender (Betrag aus Verkaufserlösen Kinderflohmarkt) |
19.12.2022 |
470,07 € |
Spende für Kita "Rappelkiste" Kalenborn-Scheuern |
Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die
Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.
Zur
Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat.
Ortsbürgermeister
Johnen weist darauf hin, dass die Kita „Rappelkiste“ einen Förderverein
gegründet hat und daher zukünftig die Genehmigung von Zuwendungen durch den
Ortsgemeinderat entbehrlich ist.