Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023 in der vorgelegten Fassung.


Sachverhalt:

 

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für das Jahr 2023 im Zeitraum 21.01.2023 bis 03.02.2023 zur Einsichtnahme ausgelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 984.320 € sowie Aufwendungen von 1.336.390 € einen Fehlbetrag von 352.070 € aus. Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei ordentlichen Einzahlungen von 936.680 € und ordentlichen Auszahlungen von 1.253.160 € mit einem negativen Saldo von 316.480 € ab. Zuzüglich der ordentlichen Tilgungen von Investitionskrediten von 20.790 € verbleibt ein Defizit von 337.270 €. Der Haushaltsausgleich wird im Finanzhaushalt nicht erreicht.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 1.200 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.229.400 €. Die Gegenüberstellung weist somit einen negativen Saldo von 1.228.200 € aus. Unter Berücksichtigung der künftig für diese Maßnahmen zu erwartenden Zuschüsse verbleibt ein Nettokreditbedarf von 974.800 €, für die die Aufnahme eines Investitionskredits erforderlich ist.

 

Die Finanzierung des Finanzhaushalts gestaltet sich wie folgt:

Negativer Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (F 23)                       316.480 €

zuzüglich ordentliche Tilgungen (F36)                                                                            20.790 €

zuzüglich Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F 33)      1.228.200 €

abzüglich Aufnahme von Investitionskrediten (F35)                                              974.800 €

Finanzierung Finanzhaushalt                                                                                           590.670 €

 

Zum 31.12.2022 hat die Ortsgemeinde voraussichtlich Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde von 898.923,33 . Zum Ausgleich des Finanzhaushalts ist die Reduzierung der Forderungen um 590.670 € auf 308.253,33 € erforderlich.