Sitzung: 28.02.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-0005/23/18-001
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023 in der vorgelegten
Fassung.
Sachverhalt:
Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende
Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für das Jahr 2023 im Zeitraum 21.01.2023
bis 03.02.2023 zur Einsichtnahme ausgelegen.
Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 984.320
€ sowie Aufwendungen von 1.336.390 € einen Fehlbetrag von 352.070 € aus. Der
Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.
Der Finanzhaushalt schließt bei ordentlichen Einzahlungen von 936.680
€ und ordentlichen Auszahlungen von 1.253.160 € mit einem negativen Saldo von 316.480
€ ab. Zuzüglich der ordentlichen Tilgungen von Investitionskrediten von 20.790
€ verbleibt ein Defizit von 337.270 €. Der Haushaltsausgleich wird im
Finanzhaushalt nicht erreicht.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 1.200 € und
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.229.400 €. Die Gegenüberstellung
weist somit einen negativen Saldo von 1.228.200 € aus. Unter Berücksichtigung
der künftig für diese Maßnahmen zu erwartenden Zuschüsse verbleibt ein
Nettokreditbedarf von 974.800 €, für die die Aufnahme eines Investitionskredits
erforderlich ist.
Die Finanzierung des Finanzhaushalts gestaltet sich wie folgt:
Negativer Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (F 23) 316.480 €
zuzüglich ordentliche Tilgungen (F36) 20.790 €
zuzüglich Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F
33) 1.228.200 €
abzüglich Aufnahme von Investitionskrediten (F35) 974.800 €
Finanzierung Finanzhaushalt 590.670 €
Zum 31.12.2022 hat die Ortsgemeinde voraussichtlich Forderungen
gegenüber der Verbandsgemeinde von 898.923,33 €. Zum Ausgleich des Finanzhaushalts ist die Reduzierung der
Forderungen um 590.670 € auf 308.253,33 € erforderlich.