Sitzung: 15.02.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5
Vorlage: 1-4475/22/36-303
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat hat sich mit
der Thematik sehr intensiv auseinandergesetzt und die einzelnen Punkte beraten
und erörtert und fasst folgende Beschlüsse:
1)
Entsprechend der
Rahmenvereinbarung der Solidargemeinschaft für erneuerbare Energien auf dem
Duppacher Rücken zwischen den Ortsgemeinden Birgel, Gönnersdorf, Lissendorf,
Schüller und Steffeln, wird nochmals bekräftigt, das gemeindeeigene Flächen für
die Errichtung von Windenergieanlagen durch die Verpachtung an Investoren zur
Verfügung gestellt werden sollen und man dieses Projekt nun gemeinsam
voranbringen möchte.
2)
Die Ortsgemeinde folgt der
Argumentation im Sachverhalt und kommt zu dem Ergebnis, dass die Durchführung
eines IBV sinnvoll ist und stellt fest, dass dies nun möglichst zeitnah durchgeführt
werden soll.
3)
Grundlage für das IBV soll die
gesamte Fläche des Windparks „Rammelsberg / Weitersberg“ sein, welche im Rahmen
der frühzeitigen Offenlage von der Verbandsgemeinde Gerolstein bekannt gemacht
wird. Diese Fläche ist aus der Anlage 1 ersichtlich.
4)
Die Verwaltung wird beauftragt,
Angebote für die Beratungsleistungen zum IBV und für die abzuschließenden
Verträge bei erfahrenden Unternehmen / Rechtsanwaltskanzleien anzufordern und
einen Vergabevorschlag zu unterbreiten. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt,
in Abstimmung mit den Beigeordneten entsprechende Aufträge zu vergeben.
5)
Bei den sodann notwendigen
Abstimmungs- und Erörterungsterminen zum IBV werden die Interessen der
Ortsgemeinde durch den Ortsbürgermeister*in, den Ortsvorsteher von Auel sowie 2
weitere Ratsmitglieder mit deren Zustimmung vertreten. Der Ortsgemeinderat sollte sich hierzu in der
nächsten Sitzung abstimmen.
Entsprechend den Regelungen in der v. g. Rahmenvereinbarung hat
jede Ortsgemeinde eine Stimme, die nur einheitlich abgegeben werden kann.
Ratsmitglied
Juchems stellte vor der Abstimmung zu diesem TOP den Antrag zu § 9 der Geschäfts-ordnung, wonach
darüber abzustimmen sei, ob die Ratsmitglieder Schlösser, Grasediek und Schäfer
wegen Befangenheit nach §22 GemO auszuschließen seien.
Die
Abstimmung hat in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen. Die Zuschauer
verlassen den Sitzungsraum. Die drei betroffenen Ratsmitglieder müssen angehört
werden.
Schlösser:
Die Prüfung des unmittelbaren Vorteils durch die Ausweisung des Gebietes
Rammelsberg/Weitersberg als potenzielle Windkraftflächen ist bereits erfogt.
Die Grundstücke sind klein und werden durch Wege gekreuzt. Er habe keine
Möglichkeit, persönlichen Nutzen aus seiner Position als Ratsmitglied zu
ziehen.
Grasediek:
Die Fläche ist zu klein, um als Standort für Windkraft genutzt werden zu
können. Er habe gemeinsam mit RM Schäfer das Grundstück erworben. Seine
Beschlüsse habe er bisher nie mit der Absicht gefasst, einen persönlichen
Vorteil zu erzielen.
Schäfer: Mit
dem Kauf habe er die Absicht verfolgt, im Rentenalter den Wald bearbeiten zu
können und nicht, eine WKA zu errichten.
Bürgermeister
Böffgen erläuterte den aktuellen Sachstand und teilte mit, die Verbandsgemeinde
habe die Besorgnis der Befangenheit geprüft. Es gehe um die Beteiligung der
Gemeinden am Interessen-bekundungsverfahren. Aus dem Beschluss kann kein
unmittelbarer Vorteil/Nachteil entstehen. Wenn Beschluss über Ausschluss
erfolge, können die ausgeschlossenen Ratsmitglieder dagegen vorgehen. Die
Verbandsgemeinde würde den Beschluss aussetzen und eine gerichtliche
Entscheidung herbeiführen.
Das jeweilige Ratsmitglied, über das beschlossen wird, verlässt
den Sitzungsraum.
Ist Roland Schlösser auszuschließen? Ja: 5 Nein: 6
Ist Werner Grasediek auszuschließen? Ja: 5 Nein: 6
Ist Siegfried Schäfer auszuschließen? Ja: 5 Nein: 6
Ratsmitglied Juchems stellt den in der Anlage beigefügten Antrag
zum TOP 04.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 5 Nein: 7.
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinden Birgel,
Gönnersdorf, Lissendorf, Schüller und Steffeln haben sich mit der
Rahmenvereinbarung der Solidargemeinschaft für erneuerbare Energien auf dem
Duppacher Rücken darauf verständigt, gemeindeeigene Flächen für die Errichtung
von Windenergieanlagen durch die Verpachtung an Investoren zur Verfügung zu
stellen.
Eine Voraussetzung für die
Realisierung des Projektes ist die Ausweisung von Eignungsflächen in der
Teilfortschreibung regenerative Energien des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
Gerolstein. Die Verbandsgemeinde hat die landesplanerische Stellungnahme in den
letzten Monaten eingeholt. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am
29.09.2022 hat man sich nun dazu entschlossen, mit einer festgelegten
Gebietskulisse in die frühzeitige Beteilung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange zu gehen. Auch für das Gebiet „Rammelsberg / Weitersberg“,
in dem die v. g. Ortsgemeinden Flächen im Eigentum haben, werden
Eignungsflächen vorgesehen. Dieser Beschlussvorlage ist als Anlage eine
Übersichtskarte beigefügt, aus der dieses Gebiet ersichtlich ist. Im Rahmen des
weiteren Verfahrens kann sich das Gebiet noch verändern, aber es ist sehr
wahrscheinlich, dass in dem Bereich eine Entwicklung eines Windparks erfolgen
kann.
Unter diesem Gesichtspunkt wäre es
nun möglich, mit der Suche nach Investoren zu starten. Für die Durchführung des
IBV sprechen derzeit auch noch folgende
Ø Die aktuelle Lage auf
dem Energiesektor ist derzeit günstig, um die Flächen auf dem Markt anzubieten.
Ø Investoren könnten
uns bei den weiteren Planungen / Gutachten behilflich sein, die Flächen zu
entwickeln.
Ø Die Stimmung in der
Bevölkerung hat sich eher positiv verändert.
Ø Das Interesse von
etwaigen Projektierern kann auf das Verfahren gelenkt werden und die
regemäßigen Anfragen erübrigen sich.
Hierbei sind die Ortsgemeinden
angehalten, die Entwicklung eines gemeinsamen Windparks, unter Berücksichtigung
einer Verpachtung von Flächen, im Rahmen eines nichtförmlichen
Interessenbekundungsverfahrens (IBV) an den wirtschaftlichsten Anbieter zu
vergeben.
Das IBV ist ein strukturiertes,
effizientes und flexibles Verfahren, welches auf die Bedürfnisse vor Ort
eingehen kann und von den Investoren als anerkanntes Auswahlverfahren
akzeptiert wird. Dieses besteht hauptsächlich aus drei Verfahrensschritten:
Ø
Aufruf zur Interessensbekundung
und Teilnahmewettbewerb:
In dieser
ersten Phase erfolgt eine Bekanntmachung im E-Bundesanzeiger, worauf sich potenzielle
Investoren bewerben können. Im Rahmen einer ersten Eignungsprüfung erfolgt die
Zulassung von einzelnen Investoren zur Angebotsphase.
Ø
Angebotsphase mit Verhandlungen:
Den
zugelassenen Investoren wird das Leistungsverzeichnis und eine Bewertungsmatrix
übersandt. Hierauf können die Bewerber ein Angebot bis zu einer festgelegten
Angebotsfrist abgeben. In Verhandlungsrunden werden die Angebote vorgestellt, erörtert
und ggfls. auch nochmals angepasst.
Ø
Wertung, Zuschlag und
Vertragsgestaltung:
Die Angebote
sind sodann anhand der Bewertungsmatrix auszuwerten und der Zuschlag dem
wirtschaftlichsten Investor zu erteilen. Im nächsten Schritt erfolgt dann der
Abschluss von rechtssicheren Verträgen auf der Grundlage der Verhandlungen.
Im Rahmen der Sitzung wird dieses
Verfahren sowie mögliche Inhalte des Leistungsverzeichnisses und der Aufbau
einer Bewertungsmatrix von der Verwaltung nochmals vorgestellt.
Sofern die Ortsgemeinden nun
diesen Schritt gehen wollen, ist es erforderlich, dass sie folgende
Entscheidungen in ihren Ortsgemeinderäten treffen:
Ø Bekenntnis des
Ortsgemeinderates, das Projekt nun gemeinsam durchzuführen
Ø Grundsatzentscheidung
jetzt ein IBV durchführen zu wollen.
Ø Festlegung der
Fläche, die im Rahmen des IBV entwickelt werden soll.
Ø Auftrag an die
Verwaltung Preisanfragen für Beratungsleistungen (IBV u. Verträge) einzuholen.
Ø Ermächtigung an die
OBgm*in in Abstimmung mit den Beigeordneten Aufträge zu vergeben.
Ø Bestimmung eines
Teilnehmerkreises, der bei den Abstimmungs- und Erörterungsterminen zum IBV,
die Interessen der Ortsgemeinden vertreten soll. Seitens der Verwaltung wird
angeregt, dass dies auf max. 4 Personen je Ortsgemeinde beschränkt wird.