Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für das Verfahren werden durch den Vorhabenträger übernommen.

 

Beschluss:

 

Nach Beratung beschließt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für den die Teilfortschreibung „FF-PVA Auf Künscheid – Neroth“ zu fassen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Ortsgemeinde Neroth am 14.09.2022 wurde durch die Projektentwickler die Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) im Bereich „Auf Künscheid“ vorgestellt. Der Ortsgemeinderat hat am 20.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.

 

Nach erfolgter Prüfung auf den Kriterienkatalog scheint eine Realisierung von FF-PVA auf den Flächen im Bereich „Auf Künscheid“, wie in der Anlage dargestellt, möglich, sodass die Gemeinde beabsichtigt diese Flächen mit einer entsprechenden Bauleitplanung zu überplanen. In die Planung soll die rot-umrandete Fläche einbezogen werden.

 

 

Diese Bauleitplanung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Die Ortsgemeinde hat in ihrer Sitzung am 20.12.2022 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich der Verbandsgemeinde beantragt.

 

Bürgermeister Böffgen informiert den Ausschuss über die Gespräche mit den Ortsgemeinden Birgel und Feusdorf. Hier konnte bisher noch keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Über weitere Schritt wird in den nächsten Sitzungen informiert.