Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

 

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Prüfung gem. § 110 Abs. 6 GemO öffentlich auszulegen.

 


Sachverhalt:

Am 01.12.2009 fand eine unvermutete überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Obere Kyll durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel statt. Der Bericht über diese Prüfung liegt diesem Beschlussvorschlag zur Unterrichtung bei.

 

Wie aus dem Bericht ersichtlich ist, erstreckte sich die Prüfung auf Stichproben im Bereich Kassenbestandsaufnahme und Organisation:

 

Zu folgenden im Bericht genannten Punkte wird von Seiten der Verwaltung folgende Stellungnahme gegeben:

-       Prüfung Portokasse Rathaus:

Es wird gerügt, dass ein Betrag i. H. v. 12,90 € nicht zu belegen ist. Im Nachgang zu der Prüfung erfolgte unmittelbar eine Kontrolle der Belege. Es ist festzuhalten, dass diese Belege zwar vorhanden, aber nicht korrekt zugeordnet wurden. Durch eine Änderung der Erfassung wurde sichergestellt, dass dies zukünftig nicht mehr auftreten kann.

-       Regelung Wechselgeldvorschüsse:

In dem Bericht wird festgestellt, dass es keine Regelung bzgl. der Wechselgeldvorschüsse in einer Dienstanweisung gibt. Dies wurde bereits bei der Prüfung im Dezember 2008 bemängelt. Die Verwaltung wird entsprechende Regelungen kurzfristig in einer Dienstanweisung aufnehmen.

-       Abgleich Finanzmittelkonten mit Finanzmittelbeständen:

Der hiesigen Verwaltung ist diese Problematik bekannt. Dieser Missstand wurde auch der Firma Datev bereits mehrmals als Mangel angezeigt. Die Verwaltung wird auch weiterhin darum bemüht sein, diesen Mangel in Zusammenarbeit dem Finanzsoftwareanbieter zu beheben.