Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis. Die Stellungnahme
der Verwaltung wurde ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung
wird beauftragt, diese Prüfung gem. § 110 Abs. 6 GemO öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
Am 01.12.2009 fand eine unvermutete überörtliche Prüfung der
Verbandsgemeindekasse Obere Kyll durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel statt. Der Bericht über diese Prüfung liegt
diesem Beschlussvorschlag zur Unterrichtung bei.
Wie aus dem Bericht ersichtlich ist, erstreckte sich die Prüfung auf
Stichproben im Bereich Kassenbestandsaufnahme und Organisation:
Zu folgenden im Bericht genannten Punkte wird von Seiten der Verwaltung
folgende Stellungnahme gegeben:
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Prüfung
Portokasse Rathaus:
Es wird
gerügt, dass ein Betrag i. H. v. 12,90 € nicht zu belegen ist. Im Nachgang zu
der Prüfung erfolgte unmittelbar eine Kontrolle der Belege. Es ist
festzuhalten, dass diese Belege zwar vorhanden, aber nicht korrekt zugeordnet
wurden. Durch eine Änderung der Erfassung wurde sichergestellt, dass dies
zukünftig nicht mehr auftreten kann.
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Regelung
Wechselgeldvorschüsse:
In dem
Bericht wird festgestellt, dass es keine Regelung bzgl. der
Wechselgeldvorschüsse in einer Dienstanweisung gibt. Dies wurde bereits bei der
Prüfung im Dezember 2008 bemängelt. Die Verwaltung wird entsprechende
Regelungen kurzfristig in einer Dienstanweisung aufnehmen.
-
Abgleich
Finanzmittelkonten mit Finanzmittelbeständen:
Der hiesigen
Verwaltung ist diese Problematik bekannt. Dieser Missstand wurde auch der Firma
Datev bereits mehrmals als Mangel angezeigt. Die Verwaltung wird auch weiterhin
darum bemüht sein, diesen Mangel in Zusammenarbeit dem Finanzsoftwareanbieter
zu beheben.