Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der Gemeinde Kerpen ist es in Folge des Hochwassers im Juli 2021 und auch bei nachfolgenden starken Regenereignissen zu Überschwemmungen öffentlicher und auch privater Flächen innerhalb der Ortslage gekommen.

 

Die Kanalisation unterliegt für ein reibungsloses Funktionieren den Regeln der Technik, die zum Zeitpunkt der Errichtung maßgebend waren. Der Abwasserentsorger muss sein Kanalsystem allerdings nicht auf Extremfälle wie einen ganz ungewöhnlichen und seltenen Starkregen ausrichten. Er muss nicht unbegrenzt dafür einstehen, dass ein Grundstück von Überschwemmungen durch versickerndes oder ablaufendes Oberflächenwasser verschont bleibt (Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (Aktenzeichen 11 A 2800/18 vom 20.06.2022).

 

Für eine Aussage treffen zu können, ob die Anforderungen an die anerkannten Regeln der Technik in Kerpen erfüllt sind, wurde das Ingenieurbüro igr GmbH aus Rockenhausen mit einer hydraulischen Berechnung sowie der Erarbeitung von Lösungs- / Verbesserungsmöglichkeiten beauftragt. Ohne eine Grundlagenermittlung und eine nachfolgende Berechnung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Abwassersystems ist eine Beurteilung der Ursachen nicht möglich.

 

Die Grundlagenermittlung in Form der Digitalisierung des Netzes wurde durch die Werke in Eigenleistung vorgenommen. Hierbei wurden ebenfalls die Einleiterlaubnisse, Genehmigungen, Bebauungspläne hinsichtlich der Entwässerungsplanungen und evtl. Versickerungspflicht auf den Grundstücken, etc. beleuchtet.

 

Das Ingenieurbüro stellt die Ergebnisse sowie Lösungs- bzw. Verbesserungsmöglichkeiten, vor allem Sofortmaßnahmen in der Sitzung vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung wurden die Untersuchungsergebnisse des Büro igr bereits an die Struktur- und Genehmigungsdirektion, Außenstelle Trier, zur Abstimmung weitergeleitet.

 

Als Ergebnis wurde erläutert, dass prioritär ein etwa 100 m langes Teilstück der Mischwasserkanalisation in der Bachstraße erneuert werden sollte. Rechnerisch ergibt sich im Baugebiet „Stilsdorf“ sowie in der Schulstraße ebenfalls ein Rückstau.  Da hier bisher noch keine Probleme bekannt sind, sollen hier zunächst die Randbedingungen der Berechnung nochmals geprüft werden. Eine Umstellung des Mischwasserkanal-systems auf ein Trennsystem, wäre die wirksamste Maßnahme zur Entlastung des vorh. Mischsystems. Aufgrund des guten Zustands der Straßen innerhalb der Ortslage Kerpen ist dies in absehbarer Zeit allerdings wirtschaftlich nicht umsetzbar.

 

Auf Rückfrage von Herrn Eltze wurde klargestellt, dass lediglich die Belange, die von den Werken oder der Ortsgemeinde durchgeführt werden können, vom Ingenieurbüro geprüft wurden. Mögliche Auswirkungen einer Entsiegelung von Versickerungsflächen auf Privatgrundstücken wurden nicht geprüft.

Da im Bebauungsplan des betroffenen Gebietes keine Rückhaltung von Niederschlagswasser gefordert ist, gibt es keine rechtliche Grundlage, um nachträglich eine Rückhalte- und/oder Versickerungsverpflichtung auf privaten Grundstücken umzusetzen. Die Entsiegelung von privaten Grundstücken über einen Zuschuss zu fördern, sollte von betroffenen Gemeinden geprüft werden.

 

Ferner wurde der Bau einer Bypass-Leitung hinter dem Friedhof bzw. Bahndamm vorgeschlagen, um das Kanalnetz aus dem Kutschweg zu entlasten. Diese Alternative soll mit Rücksprache zur Bauabteilung geprüft werden.

 

Auch bei anderen Gebieten, besonders Neubaugebieten, sollte geprüft werden, ob die Verpflichtungen zur Rückhaltung/Versickerung auch tatsächlich durchgeführt werden. Hierzu folgt eine Information seitens der Werke in der nächsten Werkausschusssitzung.

 

Derzeit kein Beschluss erforderlich. Es handelt sich um eine Information. Die weitere Vorgehensweise ergibt sich nach Ermittlung der Ursachen / Lösungsmöglichkeiten / Sofortmaßnahmen der weiteren Bearbeitung durch die Werke (Kostenermittlungen / Ausführungszeiträume / Ausschreibungen / Vergaben, etc.) sowie der darauf basierenden Beschlussfassungen des Werkausschusses.