Sachverhalt:
In der Gemeinde Kerpen ist es in Folge des Hochwassers im
Juli 2021 und auch bei nachfolgenden starken Regenereignissen zu
Überschwemmungen öffentlicher und auch privater Flächen innerhalb der Ortslage
gekommen.
Die Kanalisation unterliegt für ein reibungsloses
Funktionieren den Regeln der Technik, die zum Zeitpunkt der Errichtung maßgebend
waren. Der Abwasserentsorger muss sein Kanalsystem allerdings nicht auf
Extremfälle wie einen ganz ungewöhnlichen und seltenen Starkregen ausrichten.
Er muss nicht unbegrenzt dafür einstehen, dass ein Grundstück von
Überschwemmungen durch versickerndes oder ablaufendes Oberflächenwasser
verschont bleibt (Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (Aktenzeichen 11 A
2800/18 vom 20.06.2022).
Für eine Aussage treffen zu können, ob die Anforderungen
an die anerkannten Regeln der Technik in Kerpen erfüllt sind, wurde das
Ingenieurbüro igr GmbH aus Rockenhausen mit einer hydraulischen Berechnung
sowie der Erarbeitung von Lösungs- / Verbesserungsmöglichkeiten beauftragt.
Ohne eine Grundlagenermittlung und eine nachfolgende Berechnung der
hydraulischen Leistungsfähigkeit des Abwassersystems ist eine Beurteilung der
Ursachen nicht möglich.
Die Grundlagenermittlung in Form der Digitalisierung des
Netzes wurde durch die Werke in Eigenleistung vorgenommen. Hierbei wurden
ebenfalls die Einleiterlaubnisse, Genehmigungen, Bebauungspläne hinsichtlich
der Entwässerungsplanungen und evtl. Versickerungspflicht auf den Grundstücken,
etc. beleuchtet.
Das Ingenieurbüro stellt die Ergebnisse sowie Lösungs-
bzw. Verbesserungsmöglichkeiten, vor allem Sofortmaßnahmen in der Sitzung vor.
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Seitens der Verwaltung wurden die Untersuchungsergebnisse
des Büro igr bereits an die Struktur- und Genehmigungsdirektion, Außenstelle
Trier, zur Abstimmung weitergeleitet.
Als Ergebnis wurde erläutert, dass prioritär ein etwa 100
m langes Teilstück der Mischwasserkanalisation in der Bachstraße erneuert
werden sollte. Rechnerisch ergibt sich im Baugebiet „Stilsdorf“ sowie in der
Schulstraße ebenfalls ein Rückstau. Da
hier bisher noch keine Probleme bekannt sind, sollen hier zunächst die
Randbedingungen der Berechnung nochmals geprüft werden. Eine Umstellung des
Mischwasserkanal-systems auf ein Trennsystem, wäre die wirksamste Maßnahme zur
Entlastung des vorh. Mischsystems. Aufgrund des guten Zustands der Straßen
innerhalb der Ortslage Kerpen ist dies in absehbarer Zeit allerdings
wirtschaftlich nicht umsetzbar.
Auf Rückfrage von Herrn Eltze wurde klargestellt, dass
lediglich die Belange, die von den Werken oder der Ortsgemeinde durchgeführt
werden können, vom Ingenieurbüro geprüft wurden. Mögliche Auswirkungen einer
Entsiegelung von Versickerungsflächen auf Privatgrundstücken wurden nicht
geprüft.
Da im Bebauungsplan des betroffenen Gebietes keine
Rückhaltung von Niederschlagswasser gefordert ist, gibt es keine rechtliche
Grundlage, um nachträglich eine Rückhalte- und/oder Versickerungsverpflichtung
auf privaten Grundstücken umzusetzen. Die Entsiegelung von privaten
Grundstücken über einen Zuschuss zu fördern, sollte von betroffenen Gemeinden
geprüft werden.
Ferner wurde der Bau einer Bypass-Leitung hinter dem
Friedhof bzw. Bahndamm vorgeschlagen, um das Kanalnetz aus dem Kutschweg zu
entlasten. Diese Alternative soll mit Rücksprache zur Bauabteilung geprüft
werden.
Auch bei anderen Gebieten, besonders Neubaugebieten,
sollte geprüft werden, ob die Verpflichtungen zur Rückhaltung/Versickerung auch
tatsächlich durchgeführt werden. Hierzu folgt eine Information seitens der
Werke in der nächsten Werkausschusssitzung.
Derzeit
kein Beschluss erforderlich. Es handelt sich um eine Information. Die weitere
Vorgehensweise ergibt sich nach Ermittlung der Ursachen / Lösungsmöglichkeiten
/ Sofortmaßnahmen der weiteren Bearbeitung durch die Werke (Kostenermittlungen
/ Ausführungszeiträume / Ausschreibungen / Vergaben, etc.) sowie der darauf
basierenden Beschlussfassungen des Werkausschusses.