Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kein Beschluss erforderlich. Es handelt sich um eine Information / Diskussion über die weitere Vorgehensweise. Eine Beschlussfassung hierzu erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Werkausschusses.


Sachverhalt:

 

Nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Obere Kyll, Hillesheim und Gerolstein zum 01.01.2019 werden die bisherigen Werke als ein gemeinsames Verbandsgemeindewerk Gerolstein ebenfalls in der Rechtsform als Eigenbetrieb geführt. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes muss spätestens ab dem 01. Januar 2029 einheitliches Ortsrecht für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung gelten. Das bestehende Ortsrecht gilt in den bisherigen Gebieten übergangsweise fort.

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die gemeinsame Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen. Das Satzungsrecht der Verbandsgemeindewerke ist somit zu diesem Zeitpunkt gänzlich vereinheitlicht. In diesem Zuge wurden auch die bisherigen Tarifbereiche Hillesheim, Obere Kyll und Gerolstein im Bereich Abwasser zusammengeführt.

 

Die Satzungen im Bereich Wasser sind bereits zu früheren Zeitpunkten vereinheitlich worden. Allerdings gelten hier noch unterschiedliche Tarife für die Bezirke Hillesheim, Obere Kyll und Gerolstein. Eine Anpassung der Tarife ist durch Änderung des Preisblattes möglich.

 

Im Rahmen der Beratungen über den Wirtschaftsplan 2023 wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Bündelausschreibung für Strom ein Jahresverlust von 834.000 € ermittelt (zu den Gründen siehe TOP. 5 der Sitzung des Werkausschusses vom 29.11.2022 - Wirtschaftsplan 2023 für die Betriebszweige Abwasserbeseitigung, Wasserwerk und Energie - Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat).

 

Durch die Strompreisbremse mit Geltung bis zum 30.04.2024 verringert sich der prognostizierte Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr 2023 auf 524.000 €. Über den Zeitpunkt der Strompreisbremse hinausgehende Entwicklungen und Auswirkungen können zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

 

Im Werkausschuss soll eine grundsätzliche Diskussion über die künftige Vorgehensweise erfolgen, insbesondere zur Fragestellung:

 

Anpassung der Entgelte in den jeweiligen Tarifbereichen oder Vereinheitlichung?

 

Hierzu stellt die Werkleitung eine umfangreiche Präsentation mit den Diskussionsgrundlagen vor, die vor der Werkausschusssitzung an die Ausschussmitglieder verteilt wurde. Bei einer Zusammenlegung der Tarifbereiche errechnet sich bei einer Grundgebühr von 90,00 €/netto ein Arbeitspreis von 1,44 €/netto.

 

Grundsätzlich wird die Zusammenlegung der Tarifbereiche und die einheitliche Preisgestaltung von den Ausschussmitgliedern favorisiert.