Kein
Beschluss erforderlich. Es handelt sich um eine Information / Diskussion über
die weitere Vorgehensweise. Eine Beschlussfassung hierzu erfolgt in einer der
nächsten Sitzungen des Werkausschusses.
Sachverhalt:
Nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Zusammenschluss
der Verbandsgemeinden Obere Kyll, Hillesheim und Gerolstein zum 01.01.2019
werden die bisherigen Werke als ein gemeinsames Verbandsgemeindewerk Gerolstein
ebenfalls in der Rechtsform als Eigenbetrieb geführt. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2
dieses Gesetzes muss spätestens ab dem 01. Januar 2029 einheitliches Ortsrecht
für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung gelten. Das bestehende
Ortsrecht gilt in den bisherigen Gebieten übergangsweise fort.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am
15.12.2022 die gemeinsame Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung mit Wirkung zum
01.01.2023 beschlossen. Das Satzungsrecht der Verbandsgemeindewerke ist somit
zu diesem Zeitpunkt gänzlich vereinheitlicht. In diesem Zuge wurden auch die
bisherigen Tarifbereiche Hillesheim, Obere Kyll und Gerolstein im Bereich
Abwasser zusammengeführt.
Die Satzungen im Bereich Wasser sind bereits zu früheren
Zeitpunkten vereinheitlich worden. Allerdings gelten hier noch unterschiedliche
Tarife für die Bezirke Hillesheim, Obere Kyll und Gerolstein. Eine Anpassung
der Tarife ist durch Änderung des Preisblattes möglich.
Im Rahmen der Beratungen über den Wirtschaftsplan 2023
wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Bündelausschreibung für
Strom ein Jahresverlust von 834.000 € ermittelt (zu den Gründen siehe TOP. 5 der Sitzung des Werkausschusses vom
29.11.2022 - Wirtschaftsplan 2023 für die Betriebszweige Abwasserbeseitigung,
Wasserwerk und Energie - Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat).
Durch die Strompreisbremse mit Geltung
bis zum 30.04.2024 verringert sich der prognostizierte Jahresverlust
für das Wirtschaftsjahr 2023 auf 524.000 €. Über den Zeitpunkt der
Strompreisbremse hinausgehende Entwicklungen und Auswirkungen können zum
heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.
Im Werkausschuss soll eine grundsätzliche Diskussion über
die künftige Vorgehensweise erfolgen, insbesondere zur Fragestellung:
Anpassung der Entgelte in den
jeweiligen Tarifbereichen oder Vereinheitlichung?
Hierzu stellt die Werkleitung eine umfangreiche
Präsentation mit den Diskussionsgrundlagen vor, die vor der
Werkausschusssitzung an die Ausschussmitglieder verteilt wurde. Bei einer
Zusammenlegung der Tarifbereiche errechnet sich bei einer Grundgebühr von 90,00
€/netto ein Arbeitspreis von 1,44 €/netto.
Grundsätzlich wird die Zusammenlegung der Tarifbereiche
und die einheitliche Preisgestaltung von den Ausschussmitgliedern favorisiert.