Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Plan für das Haushaltsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

 

Gleichzeitig setzt der Gemeinderat die Steuersätze in § 4 der Haushaltssatzung 2023 wie folgt fest:

 


Sachverhalt:

 

Die Haushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister am 11.01.2023 zugeleitet.

 

In der Zeit vom 14.01.2023 bis zum 27.01.2023 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Plan weist im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 777.890 € und Aufwendungen in Höhe von 792.100 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von 14.210 € erwartet wird.

 

Der Finanzhaushalt weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen im Betrag von 17.350 € aus.

 

Der positive Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionen beläuft sich auf 2.800 €.

 

Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit weisen einen negativen Saldo von 15.450 € aus.