Sitzung: 01.02.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Niederschrift der
nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Gönnersdorf vom 27. September
2022 ist allen Ratsmitgliedern zugegangen.
Auf Rückfrage von Herrn Vietoris
erläutert die Verwaltung diesem in der Sitzung, dass die Ausweisung von Eignungsflächen
durch die Verbandsgemeinde auf Grundlage der Restriktionsanalyse erfolgte. Im
Rahmen dessen wurden die harten und weichen Kriterien unabhängig von den
Eigentumsverhältnissen vom Verbandsgemeinderat definiert. Die tatsächlichen
Eignungsbereiche ergeben sich sachlich unter Berücksichtigung der
Ausschlussbereiche und des Kriteriums Mindestgröße. Die Eignungsflächen liegen
überwiegend im Wald. Die Kommunen sind i.d.R. die größten Waldbesitzer. Dass
die Eignungsflächen überwiegend im öffentlichen Eigentum liegen, wird begrüßt,
weil dann die Gemeinden, deren Einrichtungen und alle Bürger*innen von den
Pachterlösen profitieren können. Die Verbandsgemeinde ist auf sachlicher
Grundlage nicht in der Lage, Privatflächen auszuschließen. Aus diesem Grund sind
weiterhin auch Privatflächen im Eignungsbereich gelegen.