Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Gönnersdorf vom 27. September 2022 ist allen Ratsmitgliedern zugegangen.

 

Auf Rückfrage von Herrn Vietoris erläutert die Verwaltung diesem in der Sitzung, dass die Ausweisung von Eignungsflächen durch die Verbandsgemeinde auf Grundlage der Restriktionsanalyse erfolgte. Im Rahmen dessen wurden die harten und weichen Kriterien unabhängig von den Eigentumsverhältnissen vom Verbandsgemeinderat definiert. Die tatsächlichen Eignungsbereiche ergeben sich sachlich unter Berücksichtigung der Ausschlussbereiche und des Kriteriums Mindestgröße. Die Eignungsflächen liegen überwiegend im Wald. Die Kommunen sind i.d.R. die größten Waldbesitzer. Dass die Eignungsflächen überwiegend im öffentlichen Eigentum liegen, wird begrüßt, weil dann die Gemeinden, deren Einrichtungen und alle Bürger*innen von den Pachterlösen profitieren können. Die Verbandsgemeinde ist auf sachlicher Grundlage nicht in der Lage, Privatflächen auszuschließen. Aus diesem Grund sind weiterhin auch Privatflächen im Eignungsbereich gelegen.